IP-Adressen sind Zahlenfolgen wie "231.34.0.127", mit deren Hilfe Computer im Internet identifiziert werden können. Sie machen den Austausch von Daten erst möglich – denn wie auf einem Briefumschlag müssen die Adressen von Empfänger und Absender erkennbar sein, damit die Sendung ihr Ziel erreicht. Beim Austausch von Datenpaketen, z.B. beim Abruf einer Seite von schülerVZ, wird die IP-Adresse gebraucht, um die Daten zum richtigen Computer zu schicken. Im Gegensatz zu Postadressen sind IP-Adressen aber nicht an einen bestimmten Computer gebunden und werden häufig nur vorübergehend vergeben.
Die Speicherung ist notwendig, um die Sicherheit des Netzwerks und der Nutzerdaten zu gewährleisten. Die IP-Adressen helfen uns bei der Abwehr und Aufklärung von Systemangriffen auf unsere Webseiten – z.B. durch Hacker oder Leute, die mit speziellen Computerprogrammen versuchen, Infos automatisch auszulesen.
Weil wir abwägen müssen zwischen der Sicherheit der Plattform und ihrer Nutzer auf der einen Seite und dem Datenschutz auf der anderen. Welche konkrete Frist diese beiden sehr berechtigten Interessen der Nutzer insgesamt am besten berücksichtigt, ist nach wie vor Gegenstand vieler Diskussionen. Auf Wunsch der Berliner Datenschutzbehörde speichern wir die IP-Adressen der schülerVZ-Nutzer bis auf Weiteres nur für 5 Tage.
Die Sicherheit unserer Nutzer ist für uns allerdings ein sehr hohes Gut. Sollte sich zeigen, dass sie durch diese sehr kurze Speicherzeit gefährdet wird, werden wir den Zeitraum der Speicherung entsprechend erhöhen. Hierbei werden wir selbstverständlich sowohl die Interessen der Sicherheit der Plattform und ihrer Nutzer als auch die Interessen des Datenschutzes berücksichtigen.