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Hier haben wir die wichtigsten Themen für Sie zusammengestellt.
Sollte die Antwort auf Ihre Frage nicht dabei sein, wenden Sie sich gern persönlich an uns.


Themen im Überblick


Für Details bitte das gewünschte Thema anklicken …


schülerVZ – ein Soziales Netzwerk nur für Schüler

schülerVZ ist Europas größtes Online-Netzwerk für Schüler ab 12 Jahren und seit Februar 2007 online. Es ermöglicht Schülern, sich mit ihren Freunden und Klassenkameraden zu vernetzen und sich diesen zu präsentieren. Sie können sich über private Nachrichten austauschen, ihr persönliches Profil gestalten, Fotos hochladen, Diskussionsgruppen gründen und einiges mehr. Derzeit sind im schülerVZ über 5,5 Millionen Schüler aktiv, haben über 4,9 Millionen Diskussionsgruppen gegründet und mehr als 200 Millionen Fotos hochgeladen.

Die Idee hinter schülerVZ

schülerVZ ist ein Soziales Netzwerk für Schüler ab 12 Jahren. Es ermöglicht ihnen, Freundschaften aus dem echten Leben im virtuellen Raum zu pflegen und sich mittels persönlicher Profile selbst zu präsentieren. So können Freunde sich auf unkomplizierte Weise über Wichtiges und Unwichtiges auf dem Laufenden halten – egal, ob sie direkt um die Ecke oder hunderte Kilometer von einander entfernt wohnen.

Aufgrund der jungen und sensiblen Zielgruppe spielen im schülerVZ insbesondere die Themen Jugendschutz und Medienerziehung eine bedeutende Rolle. Das schülerVZ-Team setzt daher vor allem auf präventive pädagogische Maßnahmen und kümmert sich zusammen mit einem ca. 100-köpfigen Customer Care-Team um die Belange der Nutzer. Darüber hinaus evaluiert schülerVZ seine Arbeit fortlaufend mit Jugendschutzinstitutionen und medienpädagogischen Einrichtungen und ist Mitglied der FSM (Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter).

schülerVZ hat außerdem zusammen mit seinen Nutzern einen verbindlichen Verhaltenskodex entwickelt, der die Schüler über die wichtigsten Grundregeln im Netz aufklärt. Dazu zählt vor allem der faire und respektvolle Umgang miteinander. Die Regeln und die veranschaulichenden Videos zur Erklärung der einzelnen Punkte wurden gemeinsam mit den Schülern erarbeitet, um diese für eine aktive Auseinandersetzung mit dem Thema „Verhaltensregeln im Internet“ zu sensibilisieren.

Die Betreiber

Die VZnet Netzwerke Ltd.

schülerVZ wird von der VZnet Netzwerke Ltd. betrieben. Das Unternehmen wurde im Oktober 2005 gegründet und betreibt neben schülerVZ auch die Plattformen studiVZ und meinVZ. Seit Januar 2007 gehört die VZnet Netzwerke Ltd. zur Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck. Die drei Plattformen bilden gemeinsam das erfolgreichste und reichweitenstärkste Soziale Netzwerk im deutschsprachigen Raum. Zusammen verzeichnen sie mehr als 16 Millionen Nutzer und täglich kommen mehrere Tausend neue Nutzer hinzu. Geschäftsführer der VZnet Netzwerke Ltd. ist Dr. Clemens Riedl. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Berlin und beschäftigt derzeit etwa 300 Mitarbeiter.

Der Holtzbrinck-Verlag

Die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck GmbH ist ein Familienunternehmen mit Sitz in Stuttgart. Sie ist in mehr als 80 Ländern tätig und publiziert in klassischen und elektronischen Medien, die der Information und Wissensvermittlung, der Bildung und der Unterhaltung dienen. Unter anderem gehören auch die ZEIT, das Handelsblatt und der Buchverlag S. Fischer zur Verlagsgruppe.

Die Finanzierung

schülerVZ finanziert sich sowohl durch die Umsatzbeteiligung an Partnerangeboten als auch durch Werbung. Diese ist in Form von Werbebannern, Informationsseiten zu Produkten und werblichen Diskussionsgruppen und Profilen in die Plattform eingebunden. Zu diesem Zweck hat schülerVZ - beraten durch die FSM - einen Werbekodex erstellt. Dieser stellt eine über die gesetzlichen Vorschriften für Werbung in Jugendmedien hinausgehende unternehmenseigene Ethik für den Umgang mit Werbung im schülerVZ dar und ist für uns und unseren Vermarkter IQM absolut verbindlich. So darf im schülerVZ nicht für folgende Produkte geworben werden:

  • Zigaretten und Alkohol
  • Kinofilme und Trägermedien mit einer FSK bzw. USK über 12 Jahren
  • Druckluftwaffen, Messer und weitere Verteidigungsmittel
  • Gewinnspiele & Wetten, die zur Generierung von Konsumenten-Daten dienen
  • Politisch extremistische, religiöse und weltanschauliche Gesinnungen und Vereinigungen
  • Sonstige Dienstleistungen und Produkte mit jugendgefährdenden Inhalten
Werbung ist im schülerVZ eindeutig erkennbar vom redaktionellen Inhalt der Seite abgegrenzt. Formal und inhaltlich orientiert sie sich stets an der Altersgruppe der jüngsten Nutzer (12 Jahre). Werbe-E-Mails oder ähnliches gibt es bei uns nicht.

Rechtliche Infos
Die VZ-Gruppe hat ihren Sitz in Berlin und unterliegt somit deutschem Recht:

Datenschutz

Das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regulieren umfassend, welche Voraussetzungen in Deutschland ansässige Betreiber in puncto Datenschutz bei ihren Internetangeboten erfüllen müssen. Für die Kontrolle der VZ-Gruppe auf Einhaltung dieser Gesetze ist der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit seiner Behörde zuständig. Auch über diese Aufgabe hinaus besteht zwischen ihm und der VZ-Gruppe ein regelmäßiger Austausch.


Jugendschutz

Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sind Vorraussetzungen für den Jugendschutz in Telemedien normiert. Als Mitglied der Freiwilligen Selbstkontrolle für Multimedia-Diensteanbieter (FSM) und unter dem Dach der europäischen Kommission hat die VZ-Gruppe sich zudem freiwilligen Selbstverpflichtungen zum verbesserten Jugendschutz angeschlossen und sich so zu vielen Jugendschutzschutzmaßnahmen verpflichtet, die über den JMStV hinausgehen.

Verantwortung

Das Telemediengesetz (TMG) verpflichtet Plattformbetreiber dazu, Rechtsverstöße unverzüglich von der Plattform zu löschen, sobald der Betreiber von einem solchen Inhalt Kenntnis erhalten hat. Betreiber wie die VZ-Gruppe sind jedoch nicht dazu verpflichtet, alle Inhalte, die ihre Nutzer auf ihrer Plattform veröffentlichen, selbstständig und anlassunabhängig zu kontrollieren. Wird ein Inhalt gemeldet, wird er schnellstmöglich durch unser Customer Care-Team geprüft und gegebenenfalls entsprechend reagiert. Zudem arbeiten wir bei Vorliegen eines staatsanwaltlichen und richterlichen Auskunftsersuchens eng mit den Ermittlungsbehörden zusammen.

AGB und Datenschutz-Erklärung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die - sowohl für uns als Betreiber als auch für die Nutzer - geltenden Vertragsbedingungen für die Nutzung von schülerVZ.

Die verbindlich geltende Datenschutz-Erklärung und die einfacher formulierte Datenschutz-Information enthalten detaillierte Informationen darüber, welche Daten bei der Nutzung von schülerVZ gespeichert und verarbeitet werden.

Verhaltenskodex

Im Rahmen des Anmeldeprozesses muss jeder Nutzer unserem Verhaltenskodex zustimmen. Er stellt ein verbindliches Regelwerk für unsere Nutzer dar. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und genau wie im „echten“ Leben ist es auch hier wichtig, sich gegenseitig fair und freundlich zu behandeln.

In einem Wettbewerb haben wir deshalb unsere Nutzer aufgefordert, die einzelnen Punkte des Verhaltenskodex’ in kurzen Videoclips zu verfilmen. So haben sie sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und es selbst altersgerecht aufgearbeitet. Wie auch im realen Leben werden Regeln von manchen Nutzern leider lediglich als nett gemeinte Hinweise verstanden und angekündigte Konsequenzen nur als leere Drohungen interpretiert.

Neben uns, den Betreibern der Plattform, sind daher auch weitere gesellschaftliche Akteure wie Eltern und Lehrer gefragt, Kindern und Jugendlichen eine zeitgemäße Medienerziehung zukommen zu lassen.

Anmeldung und Erstellen eines Profils

Jedes schülerVZ-Mitglied legt sich ein sogenanntes Profil an - eine persönliche Seite, um sich zu präsentieren. Dort können Informationen wie Name, Schule, Hobbys usw. hinterlegt und Fotos, Gruppen u.ä. gezeigt werden. Über diese Profile vernetzen sich die Schüler miteinander, indem sie sich gegenseitig als „Freunde“ hinzufügen. So können sie sich Nachrichten schreiben, chatten und die zahlreichen Funktionen des schülerVZ nutzen. Um sich ein solches Profil erstellen zu können, ist eine Einladung von einem bereits im schülerVZ angemeldeten Nutzer erforderlich.

Bei der Registrierung werden Standardangaben wie Name, Geburtstag, Geschlecht, besuchte Schule, E-Mail-Adresse und ein Passwort abgefragt. Des Weiteren ist die Zustimmung zu den AGB und dem Verhaltenskodex notwendig, erst dann wird das Profil aktiviert. Weitere Profileinträge können nun nach eigenem Belieben hinzugefügt werden.

schülerVZ nimmt die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz sehr ernst. Die im System gespeicherten Daten werden nicht zu kommerziellen oder wissenschaftlichen Zwecken an Dritte weitergereicht, Passwörter werden verschlüsselt in abgesicherten Datenbanken hinterlegt und E-Mail-Adressen werden nicht zum Versand von Werbung verwendet. Es gibt keine zielgruppenspezifische Werbung und es werden keine Nutzungsanalysen erstellt. Die Jugendlichen können ihre veröffentlichten Daten jederzeit selbst wieder löschen und haben so die volle Kontrolle über ihre persönlichen Daten. Näheres hierzu erfahren Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.

Zum Schutz der Privatsphäre unserer Nutzer sind außerdem sämtliche Inhalte des schülerVZ vor dem Auslesen durch Suchmaschinen geschützt. So werden Profile und Fotoalben nur innerhalb unseres Netzwerks sichtbar. Zusätzlich gibt es eine ganze Reihe von Privatsphäre-Einstellungen, über die die Jugendlichen selbst festlegen können, welche Nutzer welche Informationen über sie im schülerVZ sehen dürfen.

Altersgrenzen

Das schülerVZ richtet sich an Schüler zwischen 12 und 21 Jahren. Bei der Anmeldung ist es nicht möglich, ein Alter auszuwählen, das unter oder über der vorgegebenen Altersspanne liegt. Eine Überprüfung der sich anmeldenden Personen ist jedoch nicht möglich. Sobald Nutzer identifiziert werden, die bei der Anmeldung falsche Angaben zu ihrem Alter gemacht haben, werden diese gelöscht.

Im Zuge der Anmeldung müssen sowohl der geltende Verhaltenskodex als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert werden sowie die Datenschutz-Erklärung gelesen und verstanden werden. Für die jüngeren Nutzer sind die Konsequenzen der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung ihrer persönlichen Daten sowie die Bedeutung der Datenverarbeitung und -speicherung schwer nachvollziehbar. Daher empfehlen wir Eltern, ihre Kinder beim Anmeldeprozess zu begleiten. Der Gesetzgeber geht bei der Zustimmung zur Verarbeitung der Daten von einer gewissen Einsichtsfähigkeit und Reife aus, die Heranwachsende nach geltendem Recht mit 12 Jahren erreichen. Darauf gründet unsere untere Altersgrenze.

Bei Nutzern, die älter als 21 Jahre sind, geht schülerVZ davon aus, dass sie keine Schüler mehr sind und aus diesem Grund das schülerVZ nicht mehr nutzen dürfen. Aktuell muss das Profil in diesem Fall noch gelöscht werden, zukünftig soll jedoch auch ein Umzug in unsere Netzwerke studiVZ und meinVZ möglich sein.

Funktionen im schülerVZ

Bei der Anmeldung im schülerVZ legt jeder Nutzer ein eigenes Profil an. Dabei sind folgende Angaben obligatorisch:

  • Vor- und Nachname (der Nachname kann abgekürzt angezeigt werden)
  • Geburtsdatum (kann später ausgeblendet werden)
  • Geschlecht
  • Besuchte Schule
Zusätzlich müssen als Login-Daten eine E-Mail-Adresse und ein Passwort (wird verschlüsselt gespeichert) angegeben werden. Beide werden nur zum Einloggen verwendet und weder im Profil angezeigt noch an Dritte weitergegeben.

Sämtliche darüber hinausgehende Informationen wie Profilinhalte, Fotos usw. können von den Nutzern freiwillig und individuell angegeben werden. Über ihre Privatsphäre-Einstellungen können die Nutzer genau festlegen, wie öffentlich sie im Netzwerk erscheinen wollen.

schülerVZ ist vor allem eine Kommunikationsplattform. Private Kommunikation zwischen den Nutzern kann per Nachrichtendienst (vergleichbar mit E-Mails), Pinnwandeinträgen (vergleichbar mit Gästebucheinträgen), Gruscheln (virtuelles Grüßen) oder über den Plauderkasten (vergleichbar mit Instant Messengern) stattfinden. Für den Plauderkasten wird keinerlei zusätzliche Software benötigt. Eine Unterhaltung kann nur zwischen zwei befreundeten Nutzern stattfinden, was die Jugendlichen davor schützt, von fremden Nutzern „angeplaudert“ zu werden.

Darüber hinaus können die Nutzer in ihrem Profil unter der Überschrift „Ich bin gerade...“ kurze Statusmeldungen veröffentlichen. Diese werden ihren Freunden dann auf deren Seite angezeigt - in der Freundesliste und im Buschfunk. Besitzt ein Schüler einen Account beim Mikro-Blogging-Dienst Twitter, kann er diesen mit seinem schülerVZ-Account verbinden. Einträge im Buschfunk werden dann auch bei Twitter veröffentlicht und Twitter-Einträge (Tweets) im Buschfunk. Die Nutzer können dabei selbst bestimmen, ob dies automatisch passieren soll oder ob der jeweilige Eintrag doch nur im schülerVZ und nicht bei Twitter erscheinen soll. Bedeutsam ist dabei die unterschiedliche Reichweite: Während Einträge im Buschfunk ausschließlich innerhalb des schülerVZ und nur von befreundeten Nutzern gelesen werden können, sind Einträge bei Twitter öffentlich. So können auch Internetnutzer, die nicht bei Twitter registriert sind, Twitter-Nachrichten über Suchmaschinen finden und lesen.

In Gruppen, die die Nutzer selbst gründen und verwalten, tauschen sie sich über Themen aus, die sie beschäftigen. Mitlesen können dabei nur die anderen Gruppenmitglieder. Ob die Gruppe frei zugänglich oder nur für einzeln zugelassene Mitglieder abrufbar ist, bestimmt der Gruppengründer. So können, je nach Thema, geschlossene Gruppen für bestimmte Personenkreise, z.B. nur für Schüler der eigenen Schule oder nur für über 16-jährige, gegründet werden.

Auch Fotoalben können im schülerVZ angelegt werden. Diese Alben werden auf dem eigenen Profil angezeigt und können jeweils so eingestellt werden, dass sie für jeden schülerVZ-Nutzer, nur für die eigenen Freunde oder nur für den Besitzer selbst sichtbar sind. Ist ein Profil nur für Freunde sichtbar, können automatisch auch nur diese auf die Fotoalben zugreifen. Es ist außerdem möglich, befreundete Nutzer auf Bildern zu verlinken. Diese Bilder sind dann nicht nur im Fotoalbum des Besitzers zu sehen, sondern auch vom Profil der verlinkten Person aus abrufbar. In seinen Privatsphäre-Einstellungen kann jeder Nutzer auswählen, ob neue Verlinkungen automatisch aktiv werden sollen oder ob er zunächst einen Hinweis erhalten möchte. Dann wird die Verlinkung erst nach seiner Zustimmung aktiv. Auch in Gruppenbeiträgen können Bilder eingebunden werden.

Die Melden-Funktion, die sich auf jedem Profil, über jedem Foto und in jeder Gruppe befindet, ermöglicht es den Nutzern, jederzeit Verstöße gegen den Verhaltenskodex zu melden. Die gemeldete Person erfährt dabei nicht, von wem sie gemeldet wurde. Alle Meldungen werden schnellstmöglich von unserem speziell geschulten Customer Care-Team kontrolliert. Da Sie als Eltern oder Lehrer nicht die Möglichkeit haben, unsere Meldefunktion zu nutzen, können Sie Verstöße gegen den Verhaltenskodex per E-Mail oder Telefon an unser Media Education-Team melden. Welche Informationen wir dabei genau benötigen, entnehmen Sie bitte unserer Meldeanleitung. Liegt ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex vor, werden die Nutzer nach festgelegten Kriterien entweder verwarnt oder gelöscht. Bei weniger gravierenden Fällen kann der Kontakt zu einzelnen Nutzern über die Ignorieren-Funktion unterbunden werden. Diese ist auf dem jeweiligen Profil unterhalb des Profilfotos über den Button "Melden/Ignorieren" zu finden.

Mit ihrem Handy können sich schülerVZ-Nutzer auch von unterwegs aus ins schülerVZ einloggen – über das schülerVZ-Mobilportal oder über verschiedene, auf bestimmte Handytypen abgestimmte Applikationen. Außerdem haben sie die Möglichkeit, per SMS ihren Buschfunk zu aktualisieren und sich über Neuigkeiten aus ihrem Netzwerk informieren zu lassen. Ausführliche Informationen zu unseren mobilen Angeboten finden Sie auf unserer Infoseite schülerVZ auf deinem Handy. schülerVZ bietet diese Funktionen kostenlos an, allerdings fallen von Seiten der Mobilfunkbetreiber die normalen Kosten für die Internetnutzung mit dem Handy bzw. SMS-Gebühren an. Einige Anbieter bieten den SMS-Service mitunter jedoch schon kostenfrei an.

Apps und kostenpflichtige Inhalte

Was sind Apps?

Sowohl Apps als auch Dienste sind Zusatzfunktionen, die den Funktionsumfang von schülerVZ erweitern. Sie werden üblicherweise von externen Anbietern entwickelt und dann den Nutzern von schülerVZ zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Meist geht es dabei um Spiel und Spaß, aber auch ernsthafte Themen wie Spendenaufrufe oder Abstimmungen können als Apps oder Dienste angeboten werden. Damit die Apps funktionieren, benötigen Sie Informationen über den Nutzer.

Deshalb gibt es im schülerVZ sogenannte Visitenkarten. Auf diese können die Schüler selbst die Informationen, die eine App oder ein Dienst über sie erhalten darf, eintragen und später auch ändern oder löschen. Dabei gelten zwei Grundsätze:

  • Alle Angaben, die unsere Mitglieder auf ihren Profilen über sich machen, sind grundsätzlich nur innerhalb unseres Netzwerks sichtbar. Apps und Dienste externer Anbieter erhalten nur Informationen, die ihnen mithilfe einer Visitenkarte vom Nutzer selbst zugewiesen werden.
  • schülerVZ gibt niemals Informationen über Nutzer an Apps oder Dienste externer Anbieter weiter. Die Nutzer allein entscheiden, welche Informationen sie über sich herausgeben. Ob sie die notwendigen Informationen dabei aus ihrem Profil übernehmen oder auch ganz neue, abweichende Angaben machen, steht ihnen frei.

Wurde eine Visitenkarte einmal angelegt, kann sie jederzeit geändert oder gelöscht oder einer weiteren App oder Dienst zugewiesen werden. Für jede App oder jeden Dienst kann eine eigene Visitenkarte angelegt werden – es ist aber auch möglich mehreren dieselbe Visitenkarte zuzuweisen.

Weitere Informationen zu Apps, Diensten sowie der Funktionalität der Visitenkarte finden Sie in unserer Datenschutz-Information.

Kostenpflichtige Inhalte

Grundsätzlich ist die Nutzung von Apps kostenlos. Einige Apps von externen Anbietern bieten allerdings kostenpflichtige Inhalte (sogenannte Premium-Inhalte) an, z.B. virtuelles Geld, virtuelle Güter oder Spielchips. Damit lassen sich erweiterte Funktionen nutzen, bestimmte Spiele stärker personalisieren oder weiterführende Level erreichen.

Das Limit liegt bei 30 Euro pro Monat – mehr können unsere Nutzer im schülerVZ für kostenpflichtige Inhalte in Apps nicht ausgeben. Da es im schülerVZ nur dieses eine Bezahlverfahren gibt, kann unser Partner, die Firma Mindmatics, das Limit über die Handynummer des Nutzers sicherstellen, ohne dessen genaue Profildaten zu kennen.

Und so funktioniert‘s:
Wenn sich unsere Nutzer dafür entscheiden, kostenpflichtige Inhalte zu erwerben, erfolgt die Bezahlung per Handy. Abgewickelt wird der Vorgang durch die Firma Mindmatics:

  • Der Nutzer wählt einen bestimmten Betrag aus und gibt seine Handynummer an.
  • Er erhält eine Bestätigungs-SMS.
  • Der gewählte Betrag wird über die Handyrechnung oder das Prepaid-Guthaben abgebucht.

Wir weisen unsere Nutzer auf die Möglichkeit zum Erwerb von kostenpflichtigen Inhalten und die daran geknüpften Bedingungen an verschiedenen Stellen im schülerVZ hin - z.B. vor der Installation einer App, auf unserer Infoseite zum Thema Apps sowie im Kapitel „Meine Apps und Dienste“ unserer Datenschutz-Information .

Kontaktmöglichkeiten für Schüler

Auf unserem schülerVZ-Teamprofil finden unsere Nutzer eine Übersicht zu den verschiedenen Möglichkeiten, das schülerVZ-Team zu kontaktieren. Der wichtigste Kontaktweg ist die Melden-Funktion. Mit ihrer Hilfe können sich die Nutzer direkt an das schülerVZ-Team wenden, wenn sie auf Inhalte oder Personen treffen, die gegen den schülerVZ-Verhaltenskodex verstoßen.

Bei Fragen zu ihren Profilen oder anderen schülerVZ-Funktionen ist in den meisten Fällen ein Blick in unsere Hilfe ausreichend. Zusätzlich helfen unsere Spezialisten und andere engagierte Nutzer in unserer schülerVZ-Hilfegruppe weiter. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, unser Customer Care-Team direkt per E-Mail an hilfe[at]schuelervz[dot]net zu erreichen.

Jugendschutz

Wir alle wünschen uns, dass Jugendliche das schülerVZ sicher nutzen können. Daher ist es wichtig, dass sich alle involvierten Akteure einbringen und die Schüler dabei unterstützen, einen verantwortungsvollen und reflektierten Umgang mit diesem Medium und seinen Inhalten zu erlernen.

Praktische Umsetzung im schülerVZ

Heranwachsende sollten bereits früh in Elternhaus und Schule eine zeitgemäße Medienerziehung erhalten. Um Sie dabei zu unterstützen, haben wir pädagogische Empfehlungen und verschiedene Angebote und Materialien zusammengestellt. Darüber hinaus hat das schülerVZ-Team zahlreiche pädagogische und technische Maßnahmen entwickelt, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen möchten.

Aufklärung

Besonders wichtig für einen sicheren Umgang mit dem schülerVZ ist eine vielfältige, auf verschiedenen Ebenen stattfindende Aufklärung der Nutzer. Im Verhaltenskodex, in der Rubrik Sicherheit und auf unserem Teamprofil, aber auch direkt nach der Anmeldung informieren wir darüber, was alles zu einem sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit dem schülerVZ gehört. Bei Verstößen gegen unseren Verhaltenskodex erhalten Nutzer neben der reinen Verwarnung auch einen persönlich an sie gerichteten Hinweis zur verantwortungsbewussten Mediennutzung.

Aktionen

Im Rahmen verschiedener Aktionen versuchen wir, unsere Nutzer für Jugendschutz-Themen zu sensibilisieren. Dabei kooperieren wir meist mit thematisch passenden Projektpartnern – z.B. mit der Initiative Stay Gold der Polizei gegen exzessiven Alkoholkonsum.

Erreichbarkeit

Das schülerVZ-Team ist für die Nutzer auf verschiedenen Wegen erreichbar. So haben sie z.B. die Möglichkeit, per E-Mail an hilfe[at]schuelervz[dot]net oder über die Melden-Funktion unser Customer Care-Team anonym auf Verstöße anderer Nutzer hinzuweisen oder bei Problemen um Rat und Hilfe zu bitten. Über unsere Profile und die schülerVZ-Hilfegruppe können sie uns zudem persönlich kontaktieren. Einen Überblick über die Kontaktmöglichkeiten finden Sie und unsere Nutzer auf unserem Teamprofil.

Schutz der eigenen Daten und der Privatsphäre

Anhand umfangreicher Privatsphäre-Einstellungen und über die Funktion Ignorieren können die Nutzer selbst entscheiden, welche Teile ihres Profils andere Nutzer sehen dürfen und wer mit ihnen Kontakt aufnehmen darf. So hat jeder Nutzer die Möglichkeit, sich optimal selbst zu schützen.

Klare Regeln

Im Verhaltenskodex ist klar geregelt, was im schülerVZ erlaubt ist und was nicht. Inhalte, die gegen den Verhaltenskodex verstoßen, werden gelöscht, sobald sie uns gemeldet werden. Wir sprechen Verwarnungen aus und löschen bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen die entsprechenden Nutzerprofile.

Nutzer- und Altersprüfung

Bisher gibt es kein einheitliches und gut funktionierendes Verifikationssystem für minderjährige Nutzer – weder bei uns noch bei anderen Netzwerken. Bei mehreren tausend Neuanmeldungen pro Tag gestalten sich Verifikationsprozesse außerdem schwierig, solange sie nicht zuverlässig und zeitsparend durchgeführt werden können. Das bedeutet im Ergebnis: Alter und Identität der Nutzer können bei der Anmeldung nicht übergeprüft werden, grundsätzlich kann sich also jeder registrieren.

Um die Nutzer trotzdem wirkungsvoll vor Einblick und Kontaktaufnahme durch Fremde zu schützen, gibt es im schülerVZ die Privatsphäre-Einstellungen, anhand derer sie selbst bestimmen können, welche Teile ihres Profils sie für andere Nutzer zugänglich machen möchten. Darüber hinaus können uns die Nutzer Profile, die in Verdacht stehen, keinem Schüler oder einem Kind unter 12 Jahren zu gehören, melden. Von diesen Nutzern bzw. ihren Eltern fordern wir dann Kopien der Ausweisdokumente an. Erhalten wir diese nicht oder weisen sie denjenigen nicht als Schüler zwischen 12 und 21 Jahren aus, löschen wir das Profil.

Kontrolle der Inhalte

schülerVZ arbeitet an verschiedenen Stellen mit Wortfiltern. So schließen wir beispielsweise die Verwendung bestimmter Profil- oder Gruppennamen von vornherein aus.

Generell ist uns daran gelegen, Beiträge nicht zu zensieren, sondern den Jugendlichen einen weitestgehend freien Austausch zu ermöglichen. Inhalte werden im schülerVZ nicht proaktiv kontrolliert. Das heißt aber nicht, dass für Profile, Fotoalben und Gruppen nicht trotzdem klare Regeln gelten:
Inhalte, die gegen den Verhaltenskodex verstoßen, können über die Melden-Funktion an unser Customer Care-Team übermittelt werden. Dort werden sie schnellstmöglich überprüft und, wenn nötig, gelöscht. Die Bearbeitung von Meldungen erfolgt stets anonym. Inhalte, die über den Nachrichtendienst oder den Plauderkasten gesendet werden, können und dürfen wir nicht kontrollieren. Wie bei E-Mails gilt hierbei das Briefgeheimnis, so dass wir darauf generell keinen Zugriff haben.

Schutz vor unerwünschten Kontakten

Mithilfe umfangreicher Privatsphäre-Einstellungen kann jeder schülerVZ-Nutzer festlegen, wer Einblick in seine vollständige Profilseite hat und wer ihn kontaktieren kann. Über die Ignorieren-Funktion kann außerdem gezielt der Kontakt mit einzelnen Personen unterbunden werden. Ignorierte Nutzer können der ignorierenden Person weder Nachrichten schreiben, noch deren Profil und Fotoalben einsehen.

Fällt unseren Nutzern ein anderer Nutzer auf, der ihnen nicht seriös erscheint oder der sie in irgendeiner Weise belästigt, sind sie dazu aufgerufen, ihn uns zu melden. Dann können wir entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Rechtliche Regelungen

Inhalte und Taten, die nach dem Strafgesetzbuch (StGB) in Deutschland verboten sind, sind selbstverständlich auch im schülerVZ nicht gestattet. Sobald wir Kenntnis von solchen Inhalten erlangen, löschen wir sie und schalten ggf. das LKA Berlin ein. Sollten Sie betroffen sein (z.B. bei Vorliegen einer Beleidigung) und erwägen, Strafanzeige zu stellen, können Sie Kontakt zum schülerVZ-Team aufnehmen. Wir unterstützen Sie und besprechen weitere Schritte mit Ihnen.

Unterstützung von strafrechtlichen Ermittlungen

Soweit uns ein staatsanwaltliches oder richterliches Datenauskunfts-Ersuchen vorgelegt wird, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, angefragte Daten an die staatlichen Ermittlungsbehörden weiterzugeben. Dabei ist allerdings Eile geboten, denn wir speichern die IP-Adressen, von denen aus auf die Profile zugegriffen wurde, in Abstimmung mit der Berliner Datenschutzbehörde nur für maximal 5 Tage.

Sollte es einen Vorfall gegeben haben, den Sie zur Anzeige bringen wollen, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung, damit wir Sie bei Ihrem Vorgehen beraten können.

Präventionsarbeit

Das schülerVZ-Team stellt den Nutzern verschiedene Inhalte zur Verfügung, um sie über wichtige Themen zu informieren:

  • In unserer umfangreichen Hilfe sind kurze Antworten und Erklärungen zu bestehenden Funktionen und häufig aufkommenden Fragen zu finden.
  • Über den Klartext informieren wir die Nutzer über Neuigkeiten im schülerVZ und nehmen zu aktuellen Themen Stellung.
  • Auf unseren Infoseiten finden die Nutzer Kontaktmöglichkeiten und einen Überblick über die wichtigsten Sicherheitsregeln in Sozialen Online-Netzwerken.
  • Auch auf der Plattform selbst wird an verschiedenen Stellen auf sicherheitsrelevante Informationen hingewiesen: Sei es dauerhaft z.B. in den Privatsphäre-Einstellungen oder kurzfristig und anlassabhängig z.B. auf der Startseite.
Die genannten Angebote müssen aktiv von den Nutzern aufgesucht zu werden, erfordern also ein gewisses Engagement und Interesse der Nutzer. Zusätzlich bemühen wir uns, die Nutzer auch indirekt im Rahmen der Nutzung für bestimmte Themen zu sensibilisieren. So erscheinen etwa im Registrierungsprozess Hinweise darauf, wie ein sicheres Passwort auszusehen hat. Und beim Hochladen eines Fotos wird darauf hingewiesen, dass das Bild nicht gegen Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verstoßen darf.

Neben diesen Basisinformationen erreichen wir unsere Nutzer über Aktionen, Kampagnen und Kooperationen. So wurden z.B. die Videos für den schülerVZ-Verhaltenskodex im Rahmen eines Wettbewerbs erstellt. Auch ausgewählte Aktionen wie „Respekt im Netz“ und Kampagnen wie „watch your web“ oder „Stay Gold“ helfen, die Jugendlichen auf bestimmte Themen aufmerksam zu machen.

Weitere Aktionen, bei denen schülerVZ offizieller Medienpartner war: "Netz gegen Nazis", der Deutsche Lehrerpreis, der Deutsche Multimediapreis für Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre (MB21).

Online Streetwork

Im schülerVZ gibt es eine pädagogische Nutzerbetreuung, die den Jugendlichen bei Problemthemen und Krisen zur Seite steht und bei Bedarf auch Hilfen vermittelt. Unter der Leitung unseres Diplom-Sozialpädagogen Sascha Neurohr begleiten pädagogisch und psychologisch geschulte Moderatoren die Nutzer in Hilfegruppen zu spezifischen Jugendkrisen und -problemen.

Seit Herbst 2007 gibt es eine Gruppe zum Thema Essstörungen, in der Betroffene wie auch Freunde von Betroffenen sich über Möglichkeiten zum Umgang mit der Erkrankung austauschen können und Informationen über Therapieangebote und Beratungseinrichtungen erhalten.

Auch zu selbstverletzendem Verhalten gibt es seit Frühjahr 2008 ein Gruppenangebot. Betroffene Jugendliche sollen mit ihren Krisen nicht alleingelassen werden, gleichzeitig ist es ihnen ein wichtiges Bedürfnis, sich in Gruppen mit anderen Betroffenen auszutauschen. Damit das Hauptaugenmerk der Gruppe, Hilfestellungen zu geben und zu Therapie und Beratung zu motivieren, gewahrt bleibt, sind die Moderatoren hier besonders aufmerksam. In Fällen akuter Eigengefährdung informiert das schülerVZ-Team umgehend die Behörden, um eine rasche Krisenintervention zu gewährleisten.

Zu politischem Extremismus und Rassismus sowie zum Thema Cybermobbing bietet schülerVZ ebenfalls moderierte Gruppen an, um die Nutzer für kritische Themen im Netz zu sensibilisieren und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Zu Extremismus und Rassismus gibt es eine inhaltliche Zusammenarbeit mit dem Projekt „Netz gegen Nazis“.

Media Education Team

Als Anbieter eines Sozialen Netzwerks für Jugendliche räumen wir der Vermittlung von Medienkompetenz einen besonders hohen Stellenwert ein - deshalb haben wir eigens ein Media Education-Team aufgebaut. Hier kümmern sich ausgebildete Medienpädagogen darum, geeignete Angebote und Materialien bereitzustellen.

Unser Bestreben ist es, den Jugendlichen einen verantwortungsvollen und reflektierten Umgang mit dem Medium Internet und Sozialen Netzwerken im Allgemeinen und schülerVZ im Speziellen zu vermitteln. Letztlich sollten unsere Nutzer in der Lage sein, verschiedenste Situationen, mit denen sie während des Nutzungsprozesses konfrontiert werden, kompetent zu meistern.

Das dafür notwendige Wissen und die erforderlichen Fertigkeiten vermitteln wir auf zwei Ebenen: Zum einen direkt im schülerVZ, wo verschiedene Informationsangebote, Hinweise, Aktionen und Maßnahmen unsere Nutzer sensibilisieren sollen. Zum anderen werden wir auch außerhalb der Plattform aktiv - z.B. über unsere schülerVZ macht Schule-Workshops mit Schulklassen oder durch unsere Schulbesuche via Skype. Je nach Thema arbeiten wir projektorientiert mit verschiedenen medienpädagogischen Akteuren zusammen, nehmen an Fachveranstaltungen teil und stehen auf Wunsch als Referenten zur Verfügung.

Ein besonderes Anliegen ist es uns, auch die Eltern und Lehrer unserer jungen Nutzer einzubeziehen: So klären wir über Besonderheiten Sozialer Netzwerke und potenzielle Problembereiche bei der Internetnutzung auf und halten verschiedene Angebote und Materialien bereit, um sie bei der Medienerziehung zu beraten und zu unterstützen.

Informationen und Meldestellen im Internet

schülerVZ ist Mitglied der Freiwilligen Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter FSM, von der wir auf die Einhaltung jugendschutzrechtlicher Vorgaben kontrolliert werden. Die FSM betreibt eine Beschwerdestelle, die Bedenken zu Internetangeboten annimmt und diese prüft.

Darüber hinaus stehen wir regelmäßig in konstruktivem Austausch mit den Verantwortlichen von jugendschutz.net. Dabei handelt es sich um eine von den Jugendministerien der Bundesländer gegründete und mittlerweile an die KJM angegliederte Stelle, deren Aufgabe es ist, die Inhalte von Telemedien zu überprüfen und die Umsetzung von Jugendschutzbestimmungen durchzusetzen.

Auf den Seiten von jugendschutz.net finden Sie zahlreiche informative Angebote zu Themen wie Gewaltdarstellungen und Rechtsextremismus im Internet und können darüber hinaus Jugendschutzverstöße, die Ihnen im Internet aufgefallen sind, melden.

Informationen zum Thema Jugendschutz im Internet finden Sie auch auf den Seiten von klicksafe.de, der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, bei den Beratungsseiten der Polizei und auf ins@fe.

Jugendschutzbeauftragter

Der Jugendschutzbeauftragte einer Webseite ist nach § 6 Abs. 3 JMStV Ansprechpartner für die Nutzer und berät den Betreiber in Sachen Jugendschutz. Auch Eltern und Lehrern steht er für rechtliche Fragen und Hilfe bei konkreten Problemen zur Verfügung. Schreiben Sie hierfür an jugendschutz[at]schuelervz[dot]net.

Datenschutz im schülerVZ

Die Basis von schülerVZ ist das Vertrauen der Mitglieder in unsere Plattform. Der Schutz der persönlichen Daten gehört deshalb zu unseren wichtigsten Grundsätzen. Alle personenbezogenen Daten, die die Schüler bei der Registrierung im schülerVZ sowie während der Nutzung der Plattform angeben, werden ausschließlich dazu verwendet, die Nutzung der Seite zu ermöglichen.

Erhebung und Speicherung von Daten

Das schülerVZ-Team nimmt die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz sehr ernst. Die im System gespeicherten Daten werden nicht an Dritte weitergereicht, Passwörter werden verschlüsselt in abgesicherten Datenbanken hinterlegt und E-Mail-Adressen werden nicht zum Versand von Werbung verwendet. Es gibt keine zielgruppenspezifische Werbung im schülerVZ und es werden keine Nutzungsanalysen erstellt.

Sämtliche Inhalte des schülerVZ sind vor dem Zugriff durch Suchmaschinen geschützt, Profile und Fotoalben sind also nicht für jedermann sichtbar. Die Jugendlichen können ihre selbst veröffentlichten Daten jederzeit selbst wieder löschen und haben so, da gelöschte Daten bei uns generell nicht rekonstruierbar sind, ihre Daten vollständig unter Kontrolle.

Ausführlich können Sie dies in unserer Datenschutz-Erklärung und unserer Datenschutz-Information nachlesen.

Erforderliche Daten zur Anmeldung

Das schülerVZ als Soziales Netzwerk basiert auf der virtuellen Abbildung real existierender Freundschaften. Damit die Jugendlichen das schülerVZ nutzen können, müssen sie sich ein Profil anlegen. Dabei sind folgende Angaben obligatorisch:

  • Vor- und Nachname (der Nachname kann abgekürzt angezeigt werden)
  • Geburtsdatum (kann später ausgeblendet werden)
  • Geschlecht
  • Besuchte Schule
Als Login-Daten sind außerdem eine E-Mail-Adresse und ein verschlüsselt gespeichertes Passwort notwendig. Beide werden nur zum Einloggen verwendet und werden weder im Profil angezeigt noch an Dritte weitergegeben.

Sämtliche darüber hinausgehende Informationen wie Profilinhalte, Fotos usw. können von den Nutzern freiwillig und individuell angegeben werden.

Können Daten vollständig gelöscht werden?

Wenn die Nutzer einzelne Profilinhalte, Fotos oder ihren kompletten Account löschen, werden die betreffenden Daten vollständig entfernt und sind danach nicht mehr rekonstruierbar.

Einzelne Inhalte kann der Nutzer über die entsprechenden Funktionen, den ganzen Account unter dem Menüpunkt „Mein Account“ selbst löschen.

Alternativ kann er sich auch direkt per E-Mail, Fax oder Brief an uns wenden und um die Löschung bitten. Hierfür benötigen wir folgende Angaben:

  • Vor- und Nachname
  • E-Mailadresse, über die der Account bei uns angemeldet ist
  • Ausweiskopie zur Authentifizierung

Privatsphäre & Sicherheit

schülerVZ-Nutzer haben die Möglichkeit, durch umfangreiche Privatsphäre-Einstellungen ihre Daten vor Fremden zu schützen. So kann zum Beispiel eingestellt werden, dass nur befreundete Nutzer die Profilseite vollständig ansehen können. Alle anderen sehen dann nur das eingeschränkte Profil mit Profilbild, dem Namen und der Schule. Es kann außerdem festgelegt werden, dass das Geburtsdatum ausgeblendet und der Nachname nur als Initial angezeigt wird.

Die Schüler finden zu diesem Thema und zu weiteren Fragen, z.B. zu Passwörtern, zum Melden und Ignorieren oder zum Verhaltenskodex, Informationen in der Rubrik Sicherheit.

Passwort-Sicherheit

Damit sich niemand widerrechtlich Zugang zu den Accounts unserer Nutzer verschaffen kann, ist es wichtig, dass diese sich ein sicheres Passwort wählen und gut darauf aufpassen. Besonders sicher sind Passwörter aus mehr als fünf Zeichen, die sowohl Groß- und Kleinbuchstaben, als auch Zahlen und Sonderzeichen enthalten.

Es ist wichtig, dass das Passwort weder der besten Freundin noch dem kleinen Bruder verraten wird. Außerdem sollten die Schüler darauf achten, bei der Nutzung von schülerVZ an fremden Rechnern die automatische Passwortspeicherung des Browsers zu deaktivieren und sich im Anschluss über „raus hier“ wieder auszuloggen. Zu diesem Thema haben wir zahlreiche nützliche Ratschläge in der Rubrik Sicherheit zusammengestellt. Ob das gewählte Passwort sicher ist, kann bei der Anmeldung selbst und später jederzeit bei der Änderung des Passworts überprüft werden.

Sollten die Nutzer ihr Passwort vergessen, können sie sich eigenständig ein neues Passwort erstellen. Zu diesem Zweck muss über die Funktion Passwort vergessen? ein neues Passwort angefordert werden. Um sicherzustellen, dass niemand Fremdes das Passwort ändert, wird ein Bestätigungs-Link an die registrierte E-Mail-Adresse verschickt. Erst nachdem dieser abgerufen wurde, kann ein neues Passwort erstellt werden.

Passwörter werden bei uns verschlüsselt gespeichert, das bedeutet, dass auch schülerVZ-Mitarbeiter die Passwörter nicht einsehen können. schülerVZ fordert Nutzer niemals dazu auf, ihre Login-Daten mitzuteilen. Sollte Ihr Kind einmal eine Nachricht mit entsprechendem Inhalt erhalten, handelt es sich dabei um illegales Phishing. Die entsprechende Nachricht sollte umgehend gelöscht und auf keinen Fall beantwortet werden.

Rechtliche Regelungen

Das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regulieren umfassend, welche Vorraussetzungen in Deutschland ansässige Betreiber in puncto Datenschutz bei ihren Internetangeboten erfüllen müssen.

Der für die VZ-Gruppe zuständige Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kontrolliert uns mit seiner Behörde auf Einhaltung dieser Gesetze. Auch über diese Aufgabe hinaus besteht zwischen ihm und der VZ-Gruppe ein regelmäßiger Austausch.

In der Datenschutz-Erklärung und der Datenschutz-Information können Sie genau erfahren, welche Daten von schülerVZ erhoben, gespeichert und genutzt werden.

Weitergabe von Daten

Ohne ausdrückliche Einwilligung der Nutzer übermittelt schülerVZ grundsätzlich keine personenbezogenen Daten an Dritte.

Jeder Nutzer vefügt selbstverständlich über das Recht auf Selbstauskunft. Die durch uns gespeicherten personenbezogenen Daten kann er jederzeit per Post erfragen.

Zu Zwecken der Strafverfolgung und zur Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum oder Persönlichkeitsrechten ist schülerVZ gesetzlich dazu verpflichtet, auf Anordnung eines Richters oder Staatsanwalts die personenbezogenen Daten an Ermittlungs-, Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden weiterzugeben.

Informationen zum Datenschutz

Bei der Anmeldung im schülerVZ müssen die Nutzer unsere Datenschutz-Erklärung zur Kenntnis nehmen. Darüber hinaus haben wir eine Datenschutz-Information formuliert. Sie klärt die Nutzer in leicht verständlicher Sprache über rechtliche Vorgaben zum Datenschutz, unsere Verpflichtungen als Betreiber sowie ihre eigenen Möglichkeiten, ihre Daten zu schützen, auf.

Fragen zum Thema Datenschutz können in der Gruppe Datenschutz im schülerVZ oder per E-Mail an datenschutz[at]schuelerVZ[dot]net an uns gerichtet werden.

Auch auf anderen Seiten können Sie viele hilfreiche Informationen zum Thema Datenschutz finden:

Sichtbarkeit der eingestellten Daten

Nutzer, die sich seit Juni 2009 angemeldet haben, können in ihren Privatsphäre-Einstellungen die Sichtbarkeit ihres Profils in drei voreingestellten Stufen regulieren (Bereits länger registrierte Nutzer regulieren jeden Bereich ihrer Privatsphäre einzeln.):

  • Profil geschlossen:
    Der Nutzer kann nicht über die Suchfunktion gefunden werden. Alle nicht befreundeten schülerVZ Nutzer sehen nur das Profilbild, den Namen (wobei der Nachname zum Initial verkürzt ist) und die Schule.
  • Profil offen für Freunde:
    Über die Suchfunktion ist der Nutzer für alle zu finden, jedoch können nur befreundete Nutzer und deren Freunde auf das Profil schauen und Nachrichten schreiben.
  • Profil offen für alle:
    Das Profil des Nutzers ist sowohl über die Suchfunktion zu finden, als auch für jedes schülerVZ- Mitglied einsehbar. Außerdem können ihm alle Nutzer Nachrichten schicken.

Zusätzlich zu diesen drei voreingestellten Stufen kann der Nutzer einzelne Bereiche seiner Privatsphäre individuell auf seine Bedürfnisse anpassen.

Für neuangemeldete Nutzer ist die Sichtbarkeit des Profils grundsätzlich als „geschlossen“ voreingestellt. Sie erhalten darüber eine Information auf ihrer Startseite und können dann frei entscheiden, ob und inwieweit sie diese Einstellung ändern möchten.

Schutz der persönlichen Fotos
Für jedes Fotoalbum, das die Nutzer ins schülerVZ laden, kann einzeln eingestellt werden, ob es für alle schülerVZ-Nutzer, nur für die eigenen Freunde oder ausschließlich für den Inhaber selbst sichtbar sein soll.

Diese Einstellungen sind zusätzlich mit den Privatsphäre-Einstellungen des Profils gekoppelt. Ist das Profil nur für befreundete Nutzer einsehbar, gilt dies automatisch auch für die Fotoalben.

Neben dem Einstellen von Bildern ist es auch möglich, Freunde auf Bildern zu verlinken. Auf diese Fotos kann dann direkt von der Profilseite der verlinkten Person aus zugegriffen werden. Für wen diese Bilder sichtbar sind, hängt von den eigenen Privatsphäre-Einstellungen und denen des Besitzers ab – es gilt jeweils die restriktivere der beiden Einstellungen. Zusätzlich kann jeder Nutzer festgelegen, dass Verlinkungen erst nach seiner vorherigen Zustimmung aktiv werden. Dann erhält er einen Hinweis auf seiner Startseite und kann sich das Bild zuerst ansehen, bevor er seiner Verlinkung zustimmt oder sie ablehnt.

Probleme / konkrete Anliegen

Leider gibt es auch hier im schülerVZ hin und wieder Nutzer, die gegen die Regeln verstoßen. In einem solchen Fall kommt es darauf an, sowohl den Betroffenen Hilfe anzubieten und ihnen den Rücken zu stärken, als auch die Täter zu identifizieren und sie mit den Konsequenzen ihres Handelns zu konfrontieren.

Mobbing-Vorfall

Wenn Sie uns einen Mobbing-Vorfall im schülerVZ melden möchten, informieren Sie sich bitte in unserer Meldeanleitung, welche Informationen wir von Ihnen benötigen. Diese Hinweise helfen uns, Ihre Meldung nachvollziehen zu können. So können wir die betreffenden Inhalte prüfen und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.

Wir empfehlen Ihnen außerdem, die betreffenden Inhalte für den Eigenbedarf per Screenshot zu sichern, so dass wir sie nach unserer Überprüfung entfernen können.

Für die Aufarbeitung des Vorfalls empfiehlt es sich, das Umfeld einzubeziehen. Da Mobbing seinen Ursprung meist im Klassenverband hat, raten wir Ihnen, den Klassen- oder Vertrauenslehrer zu informieren und darüber hinaus das persönliche Gespräch mit den Eltern der Beteiligten zu suchen.

Tipp für Eltern:
Gehen Sie auf Ihr Kind ein! Klären Sie die Umstände in ruhiger Atmosphäre und respektieren Sie die Meinung und Reaktionen ihres Kindes. Achten Sie außerdem auf seine Entwicklung nach dem Vorfall. Änderungen im Verhalten, z.B. Abkapselung vom sozialen Umfeld, sollten aufmerksam beobachtet werden. Möglicherweise benötigt Ihr Kind zusätzliche Hilfe, z.B. von einem Schulpsychologen.

Tipp für Lehrer:
Vielleicht können Sie gemeinsam mit Ihren Schülern das Thema Mobbing im Unterricht aufgreifen. Neben unseren Arbeitsmaterialien empfehlen wir Ihnen dazu das Unterrichtsmodul Was tun bei Cyber-Mobbing? von klicksafe.de. Beobachten Sie außerdem die Dynamik innerhalb des Klassenverbunds und ergreifen Sie gegebenenfalls Maßnahmen, um Außenseiter zu integrieren und den Zusammenhalt der Gruppe zu stärken.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf klicksafe.de und auf der Anti-Mobbing-Seite des Seitenstark-Netzwerkes.

Fakeprofil

Wurde von Ihnen oder Ihrem Kind ein unechtes (also „Fake“-) Profil erstellt, geben Sie uns bitte möglichst konkrete Hinweise, mit deren Hilfe wir dieses Profil finden können:

  • Den genauen Profilnamen
  • Die URL (z.B.: http://www.schuelervz.net/Profile/51f...)
  • Die Profildaten (falls die URL nicht zu ermitteln ist): Name, Schule (inkl. Ort und Klasse) sowie das angegebene Geburtsdatum
Falls nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist, dass es sich um ein gefälschtes Profil handelt, ist jeder Anhaltspunkt nützlich, z.B. auch Verweise auf das tatsächliche Profil oder Fotos der betroffenen Person. Wir empfehlen Ihnen, die Inhalte des Profils mittels eines Screenshots zu sichern, so dass wir sie aus dem schülerVZ löschen können. Eine Reaktivierung der Inhalte ist nicht möglich!

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir den Urheber eines Fakepofils nicht ermitteln. Dies ist den Ermittlungsbehörden vorbehalten und erfolgt nur nach dem Stellen einer Strafanzeige. Je nach Vorfall sollten Sie individuell abwägen, ob eine Anzeige notwendig ist. Sollte sich ein Jugendlicher lediglich einen schlechten Scherz erlaubt haben, ist möglicherweise ein persönliches Gespräch mit den Verdächtigen vorzuziehen. Wurde das Profil jedoch missbraucht, um z.B. strafrechtlich relevante Inhalte zu veröffentlichen oder andere Nutzer zu bedrohen, empfehlen wir Ihnen, Strafanzeige zu erstatten und sich unverzüglich an uns zu wenden.

Tipp für Eltern:
Hat ein Fakeprofil mit dem Namen Ihres Kindes in dessen Freundeskreis zu Irritation oder Ärger geführt, weil beispielsweise beleidigende Nachrichten verschickt wurden, empfehlen wir Ihnen, die Umstände in persönlichen Gesprächen aufzuklären. Die Freunde lassen sich sicher davon überzeugen, dass Ihr Kind nicht der Urheber war – spätestens, wenn wir das Profil nach Ihrer Meldung und Beschreibung gelöscht haben. Sollten sich viele persönliche Bilder ihres Kindes auf dem Profil befunden haben, gehen Sie eventuell gemeinsam die Privatsphäre-Einstellungen seines echten Profils mit ihm durch.

Tipp für Lehrer:
Sollten Sie selbst oder ein Kollege durch ein Fake-Profil beleidigt oder bedroht worden sein und einen Ihrer Schüler in Verdacht haben, sollten Sie die Hintergründe am besten in einem persönlichen Gespräch klären - möglicherweise zusammen mit einer neutralen Vermittlungsperson. Häufig agieren Jugendliche schnell und emotional, ohne sich etwaiger Konsequenzen bewusst zu sein. Meist kann das Problem in einer ruhigen und sachlichen Aussprache gelöst werden. Maßnahmen wie Schulverweise oder Strafanzeigen sollten nur im Ausnahmefall Anwendung finden. Auch in einem solchen Fall kann es sich lohnen, das Thema Mobbing im Unterricht zu bearbeiten. Neben unseren Arbeitsmaterialien empfehlen wir Ihnen dazu das Unterrichtsmodul Was tun bei Cyber-Mobbing? von klicksafe.de.

Passwort- oder Profildiebstahl

Wenn Sie den Verdacht haben, dass das Passwort Ihres Kindes geknackt wurde, sollten Sie zunächst überprüfen, ob seine E-Mail-Adresse unverändert im Account angegeben ist. Fordern Sie hierzu über die Passwort vergessen?-Funktion einen Link zur Erstellung eines neuen Passworts an. Mit seinem neuen, sicheren Passwort kann sich Ihr Kind dann in seinen Account einloggen und den Schaden selbst beheben.

Sollte die E-Mail mit dem Passwort-Link nicht eintreffen, wurde vermutlich bereits die E-Mail-Adresse ausgetauscht. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte, dann können wir eine neue E-Mail-Adresse einsetzen. Hierfür benötigen wir neben konkreten Angaben zum Vorfall aus Sicherheitsgründen auch Ausweiskopien des Nutzers und eines Erziehungsberechtigten, sowie die neue E-Mail-Adresse, die eingesetzt werden soll.

In jedem Fall sollte das neue Passwort unseren (im „Passwort ändern“-Prozess genannten) Sicherheitsstandards entsprechen und niemandem mitgeteilt werden. An fremden Rechnern sollte besonders sorgfältig aufgepasst werden: Ihr Kind muss sich nach der Nutzung immer ausloggen und gegebenenfalls die automatische Passwortspeicherung des Browsers deaktivieren. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unseren Sicherheitsseiten.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir nicht ermitteln, wer sich widerrechtlich Zugang zu einem Profil verschafft hat. Dies ist Ermittlungsbehörden vorbehalten und erfolgt nur, wenn eine Strafanzeige gestellt wird. Je nach Vorfall sollte individuell abgeschätzt werden, ob dieser Schritt notwendig ist. Vielleicht haben sich lediglich Freunde, die das Passwort herausbekommen haben, einen schlechten Scherz erlaubt? Dann ist ein persönliches Gespräch mit den Verdächtigen sicher der bessere Weg. Wurde das Profil jedoch z.B. missbraucht, um strafrechtlich relevante Inhalte zu veröffentlichen oder andere Nutzer zu bedrohen, empfehlen wir Ihnen, Strafanzeige zu erstatten und sich unverzüglich an uns zu wenden.

Bedrohung & Belästigung

Wenn Sie uns einen Vorfall im schülerVZ melden möchten, informieren Sie sich bitte in unserer Meldeanleitung darüber, welche Informationen wir von Ihnen benötigen. Diese Hinweise helfen uns, Ihre Meldung nachvollziehen zu können. So können wir die betreffenden Inhalte prüfen und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.

Darüber hinaus können Sie die betreffenden Inhalte per Screenshot sichern, um sie auch nach der Löschung noch vorlegen zu können.

Stammen die Absender der Beleidigungen aus dem persönlichen Umfeld Ihres Kindes, empfehlen wir Ihnen, Eltern und Lehrer hinzuzuziehen, um den Vorfall und seine Hintergründe im persönlichen Gespräch zu klären. Handelt es sich beim Urheber um einen fremden Nutzer, können erneute Beleidigungen im ersten Schritt durch Aktivierung der Ignorieren-Funktion unterbunden werden.

Unter Umständen empfiehlt es sich auch, die Privatsphäre-Einstellungen zu überprüfen. So können unerwünschte Kontaktaufnahmen verhindert werden. Beinhalten die Äußerungen konkrete Drohungen, sollten Sie individuell abwägen, ob Sie zusätzlich eine Strafanzeige gegen den Absender in Betracht ziehen. Setzen Sie uns in diesem Fall bitte bald in Kenntnis.

Tipp für Eltern:
Gehen Sie auf Ihr Kind ein! Klären Sie die Umstände in ruhiger Atmosphäre mit ihm und respektieren Sie seine Meinung und Reaktionen. Achten Sie außerdem auf seine Entwicklung nach dem Vorfall. Änderungen im Verhalten, z.B. eine Abkapselung vom sozialen Umfeld, sollten aufmerksam beobachtet werden. Möglicherweise benötigt Ihr Kind zusätzliche Hilfe, z.B. von einem Schulpsychologen.

Tipp für Lehrer:
Vielleicht haben Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit Ihren Schülern das Thema Verhalten im Internet und in Sozialen Netzwerken im Unterricht zu erarbeiten. Neben unseren Arbeitsmaterialien empfehlen wir Ihnen dazu das Unterrichtsmodul Was tun bei Cyber-Mobbing? von klicksafe.de. Beobachten Sie außerdem die Dynamik innerhalb des Klassenverbunds und ergreifen Sie gegebenenfalls Maßnahmen, um Außenseiter zu integrieren und den Zusammenhalt der Gruppe zu stärken.

Verdächtiges Profil (Erwachsene im schülerVZ)

Haben Sie den Verdacht, dass es sich bei einem bestimmten Nutzer nicht um einen Schüler, sondern um einen Erwachsenen handelt?

Ein Profilbild, das keinen Schüler zeigt, kann ebenso ein Hinweis darauf sein wie ein „Kennen wir uns?“ oder ähnlich lautende Einträge auf der Pinnwand. Auch die Tatsache, dass ein Nutzer keine Freunde an seiner eigenen Schule hat, ist verdächtig.

Wenn Sie einen Verdacht melden möchten, benötigen wir möglichst konkrete Angaben, um das Profil zu finden:

  • Den genauen Profilnamen
  • Die Profil-URL (Beispiel: http://www.schuelervz.net/Profile/51f...)
  • Die Profildaten (falls die URL nicht zu ermitteln ist): Name, Schule (inkl. Ort und Klasse) sowie das angegebene Geburtsdatum
Schildern Sie uns darüber hinaus bitte auch die Gründe für Ihren Verdacht, damit wir Ihre Meldung bestmöglich nachvollziehen können. Hat der Nutzer beispielsweise versucht, Kontakt zu fremden Schülern aufzunehmen oder scheinen einzelne Punkte seines Profils fragwürdig?

Wir werden das Profil umgehend prüfen und den Nutzer bitten, sich bei uns auszuweisen. Sollten wir hierauf keine zufriedenstellende Antwort erhalten, werden wir das Profil löschen.

Im Fall einer unerwünschten Kontaktaufnahme haben unsere Nutzer die Möglichkeit, diese über entsprechende Privatsphäre-Einstellungen, sowie mittels der Ignorieren“-Funktion, die sich auf dem jeweiligen Nutzerprofil befindet, gezielt zu unterbinden.

Tipp für Eltern:
Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Risiken im Internet – möglichst bereits bevor es sich im schülerVZ anmeldet. Hilfestellungen hierzu finden Sie beispielsweise auf klicksafe.de oder auf den Elternseiten vom internet-abc. Wichtig dabei ist, dass Sie ihm keine Angst machen, sondern neutral über Gefahren und den Umgang mit diesen aufklären. Signalisieren Sie Ihrem Kind, dass Sie als vertrauensvoller Ansprechpartner zur Verfügung stehen und es sich jederzeit an Sie wenden kann, sollte es auf problematische Inhalte oder unglaubwürdige Nutzer treffen. Ermutigen Sie Ihr Kind, Kontakte, bei denen es sich unwohl fühlt, aktiv abzubrechen und Vorfälle an uns zu melden.

Verstöße gegen den schülerVZ-Verhaltenskodex

Wenn Sie uns über einen Inhalt im schülerVZ informieren möchten, der gegen den schülerVZ-Verhaltenskodex verstößt oder der Ihres Erachtens für schülerVZ ungeeignet ist, benötigen wir möglichst genaue Angaben, um Ihre Meldung nachvollziehen zu können:

  • Um welchen Inhalt handelt es sich genau? (z.B. pornografisches Bild, rassistische Äußerungen,…)
  • Wo befindet er sich? (hier sind genaue Profil- bzw. Gruppennamen mit der jeweiligen URL hilfreich, z.B.: http://www.schuelervz.net/Profile/51f... oder http://www.schuelervz.net/Groups/Overview /25c...)
  • Die Profildaten (falls die URL nicht zu ermitteln ist): Name, Schule (inkl. Ort und Klasse) sowie das angegebene Geburtsdatum
Sobald wir Ihre Meldung erhalten, werden wir den Inhalt prüfen und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.

Falls sich der Inhalt nicht im schülerVZ sondern auf einer externen Seite befindet, sollten Sie deren Anbieter direkt kontaktieren. Melden Sie die Seite außerdem an jugendschutz.net, wird sie offiziell überprüft. Die Mitarbeiter von jugendschutz.net streben meist erst einmal eine freiwillige Herausnahme an, haben aber ebenso die Möglichkeit, eine Bußgeld-Verhängung durch die KJM zu bewirken oder aber die Meldung auf internationaler Ebene weiterzuleiten.

Tipp für Eltern:
Bestärken Sie Ihr Kind, indem Sie ihm vermitteln, dass es richtig war, den Inhalt zu melden. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und unangemessene Vorfälle und Inhalte müssen nicht geduldet werden. Sprechen Sie jedoch auch darüber, dass man im Internet an den verschiedensten Stellen auf Dinge stoßen kann, die einem unangenehm sind. Dies wird sich nie vollständig vermeiden lassen, deshalb müssen Kinder den selbstbewussten Umgang mit solchen Ereignissen lernen. Zahlreiche Broschüren, die Sie bei diesem Thema unterstützen können, finden Sie bei klicksafe.de.

Kettenbriefe

Immer wieder kursieren im schülerVZ Kettenmails - das lässt sich leider nicht vermeiden. Aus Datenschutzgründen haben wir keinen Einblick in die persönlichen Nachrichten unserer Nutzer und können daher nicht nachvollziehen, wer diese Nachrichten in Umlauf bringt und wie stark sie sich verbreiten. Aus diesem Grund informieren wir unsere Nutzer an zahlreichen Stellen auf der Plattform (z.B. im Verhaltenskodex, im Klartext oder auf unseren Sicherheitsseiten) und klären sie darüber auf, woran sie Kettennachrichten erkennen und wie sie mit ihnen umgehen sollten.

Zwei Beispiele:
Nachrichten, in denen der Empfänger aufgefordert wird, sie an möglichst viele Personen weiterzuleiten, sollten grundsätzlich ignoriert und nicht weitergeschickt werden. Zusätzlich sollte man den Absender kurz darauf aufmerksam machen, dass es sich beim Inhalt der Nachricht nicht um die Wahrheit handelt und dass er diese nicht weiter verbreiten sollte. Wir, die Betreiber von schülerVZ, verschicken grundsätzlich keine derartigen Nachrichten an unsere Nutzer, sondern nutzen die offiziellen Kommunikationswege auf der Startseite oder im Klartext, um unsere Nutzer zu erreichen.

Gelegentlich kommt es vor, dass sich Schüler Accounts „im Namen von schülerVZ“ anlegen. Damit schreiben sie andere Nutzer an und fragen diese z.B. nach deren Log In-Daten. Diese Nachrichten sollten unbedingt ignoriert und die Profile gemeldet werden. Mitarbeiter von schülerVZ fragen grundsätzlich niemals nach den Passwörtern der Nutzer!

Profile, die tatsächlich dem schülerVZ-Team gehören, sind an dem Schriftzug „… ist schülerVZ- Spezialist(in)“ zu erkennen, der sich direkt über den Profilinformationen befindet.

Persönlichkeits- und Urheberrechte

Wenn Ihr Kind ein Fotoalbum anlegt oder ein Profilbild hochlädt, ist es wichtig, dass dabei einige rechtliche Vorraussetzungen beachtet werden.

Urheberrecht

Fotos, Grafiken, Bilder usw., die eine andere Person gemacht hat, unterliegen in der Regel deren Urheberrecht. Das Urheberrecht in Deutschland richtet sich nach dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) und ist sehr weitreichend. Deswegen sollte ihr Kind wirklich nur solche Bilder im schülerVZ verbreiten, die es selbst gemacht hat. Auch bearbeitete oder veränderte Bilder Dritter sollten nicht hochgeladen werden.

Persönlichkeitsrecht

Auch das Recht am eigenen Bild muss eingehalten werden. Es steht nach § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) jedem Menschen zu und bedeutet, dass ihr Kind ein Bild nur weiterverbreiten darf, wenn alle darauf abgebildeten Personen dem zugestimmt haben. Bilder anderer Personen dürfen nur ohne deren Einwilligung verbreitet werden, wenn diese Personen Teil der Zeitgeschichte sind, nur als Beiwerk neben einer Landschaftsaufnahme zu sehen sind oder in einer größeren Gruppe mit anderen abgebildet sind. Grundsätzlich ist es immer ratsam, nur Bilder von Personen zu veröffentlichen, die man kennt und die der Veröffentlichung zugestimmt haben.

Wenn Sie uns einen Verstoß gegen diese Regelungen melden möchten, geben Sie uns bitte möglichst genaue Anhaltspunkte, anhand derer wir Ihre Meldung nachvollziehen können:

  • Woher stammt das Bild und wen zeigt es?
  • Wo befindet sich das Bild? (genaue Profil-, Gruppen- bzw. Fotoalbennamen mit der jeweiligen URL, z.B.: http://www.schuelervz.net/Profile/51f... oder http://www.schuelervz.net/Groups/Overview/25c... oder http://www.schuelervz.net/Photos/Album/51f...)
  • Profildaten des Urhebers (falls die URL des Bildes nicht zu ermitteln ist): Name, Schule (inkl. Ort und Klasse) sowie das angegebene Geburtsdatum und der Name des Fotoalbums
Sollte sich das Bild im Album eines Freundes oder eines Bekannten befinden, steckt wahrscheinlich keine böse Absicht hinter der Veröffentlichung. In diesem Fall sollte zuerst das persönliche Gespräch gesucht werden. Erst wenn dies erfolglos verläuft, ist eine Meldung an uns sinnvoll - z.B. wenn der Inhaber des Fotoalbums nicht bereit ist, das Bild zu entfernen oder Fotos ins schülerVZ geladen hat, um einen anderen Nutzer zu diffamieren.

Tipp für Eltern:
Haben gestohlene Fotos oder Profilinhalte Ihres Kindes im Freundeskreis zu Irritationen geführt, empfehlen wir Ihnen, die Umstände in persönlichen Gesprächen zu klären. Klären Sie Ihr Kind darüber auf, dass der Vorfall möglicherweise auch auf ein zu offenherziges Profil mit allgemein sichtbaren Fotoalben zurückzuführen ist und gehen Sie eventuell gemeinsam die Privatsphäre-Einstellung des Profils durch.

Melden von Verstößen

Damit Sie das schülerVZ-Team über Verstöße gegen den Verhaltenskodex informieren können, gibt es an verschiedenen Stellen auf der Plattform die Funktion „Melden“.

Die Schüler erfahren auf unserer Infoseite zum Thema „Melden“, was genau sie tun müssen, um das schülerVZ-Team über Probleme zu informieren.

Als Eltern oder Lehrer können Sie uns natürlich auch gern jederzeit kontaktieren. Bitte informieren Sie sich vorher in unserer Meldeanleitung, welche Informationen wir genau von Ihnen benötigen.

Konsequenzen – Verwarnung bis Strafanzeige

Wird uns ein Vorfall gemeldet, prüfen wir diesen und ziehen je nach Sachlage entsprechende Konsequenzen. Diese reichen von der Verwarnung der involvierten Nutzer über Sperrung bis hin zur Löschung der Inhalte, Gruppen oder Nutzerprofile.

Wichtig ist: Wir können nur dann tätig werden, wenn Sie uns umgehend informieren. Oft werden Einträge oder Gruppen schnell wieder gelöscht und sind dann für uns nicht mehr auffindbar.

So sollten sie vorgehen:

  • Machen Sie in jedem Fall einen Screenshot – so haben Sie einen eindeutigen Beweis, falls der Beitrag gelöscht wird.
  • Bei allen öffentlichen Äußerungen (z.B. auf Pinnwänden oder in Gruppenbeiträgen) genügt Ihr Hinweis mit Angabe des Fundorts (einschließlich der URL aus der Adressleiste Ihres Internetbrowsers). Inhalte, die per Nachrichtendienst gesendet werden, können und dürfen wir nicht kontrollieren. Wie bei E-Mails gilt hierbei das Briefgeheimnis, so dass wir darauf generell keinen Zugriff haben.
Generell bevorzugen wir als erste Maßnahme eine Verwarnung. Dabei weisen wir den Nutzer erst einmal auf sein Fehlverhalten hin und geben ihm die Möglichkeit, aus seinen Fehlern zu lernen und sich künftig besser zu verhalten. Häufig verstoßen die Jugendlichen nicht wissentlich oder gar böswillig gegen Regeln und akzeptieren nach einer Erklärung auch die ihnen gesetzten Grenzen.

Mehrfache oder schwerwiegende Verstöße haben die angekündigte Sperrung oder Löschung des Profils zur Folge.

Wenn Sie weiterführende Maßnahmen ergreifen möchten, sollten Sie diese je nach Vorfall und Kontext individuell abwägen. Handelt es sich um einen weniger schwerwiegenden Fall, sollte einem persönlichen Gespräch der Vorzug gegeben werden, um die Ursachen zu klären und den Vorfall aufzuarbeiten. Dies gilt insbesondere, wenn die Urheber zum persönlichen Umfeld, z.B. dem Freundes- oder Bekanntenkreis, gehören. Auf diese Weise kann der zugrunde liegende Konflikt „an der Wurzel gepackt“ werden und die Beteiligten erhalten die Chance, den Fehler unmittelbar selbst bereinigen zu können.

Handelt es sich um einen schwerwiegenden Fall, der die seelische und körperliche Unversehrtheit des Betroffenen gefährdet, sollte eine Strafanzeige in Betracht gezogen werden. Dies gilt z.B., wenn:

  • Mithilfe eines Fakeprofils gezielter Identitätsmissbrauch begangen und der Betroffene oder andere Nutzer bedroht wurden
  • Der Betroffene durch einen anderen Nutzer konkret bedroht oder massiv gemobbt wurde
  • Der Betroffene anzügliche Kontaktangebote von einem vermutlich gefälschten Profil erhält
Machen Sie, wie gesagt, Screenshots von der Seite, um sie den Behörden vorlegen zu können. Zusätzlich sollten Sie uns umgehend informieren, damit wir die entsprechenden Profile oder Gruppen sperren und gegebenenfalls Daten sichern können.

Technische Probleme

Die meisten technischen Probleme lassen sich unkompliziert beheben, indem Sie ihren Browser aktualisieren. Löschen Sie zunächst die Cookies und leeren Sie den Cache Ihres Browsers:

  • Firefox
    Menüpunkt „Extras“ – „Private Daten löschen“ – mit einem Häkchen die zu löschenden Daten markieren – Klick auf „Private Daten jetzt löschen“
  • Internet Explorer
    Menüpunkt „Extras“ – „Browserverlauf löschen“ – unter „Temporäre Internetdateien“ klicken auf „Dateien löschen“ klicken bzw. unter „Cookies“ auf „Cookies löschen“ klicken
  • Netscape
    Menüpunkt „Bearbeiten“ – „Einstellungen“ – durch einen Klick auf das Dreieck das Menü „Erweitert“ erweitern – auf „Puffer“ klicken – „Speicher-Cache leeren“ bzw. „Festplatten-Cache leeren“ klicken
  • Opera
    Menüpunkt „Extras“ – „Internetspuren löschen“ – auf Pfeile vor „Individuelle Einstellungen“ klicken – mit Häkchen „Temporäre Cookies löschen“, „Alle Cookies löschen“ und „Den kompletten Cache löschen“ markieren – auf „Löschen“ klicken – anschließend Opera beenden und neu starten
Anschließend sollten Sie Ihren Browser aktualisieren. Wir empfehlen die Verwendung von Firefox. Auch Ihren Versionen von Java und Adobe Flash Player tut eine gelegentliche Aktualisierung gut.

Wenn diese Maßnahmen das Problem nicht lösen, wenden Sie sich gern an das schülerVZ-Team oder direkt an unseren technischen Support unter hilfe[at]schuelervz[dot]net.

Die Nutzer können außerdem unserer betreuten schülerVZ-Hilfegruppe beitreten. Dort gibt es für fast alle Fragen und Probleme Unterstützung und die Möglichkeit für die Schüler, sich gegenseitig zu helfen.

Account löschen bzw. Widerspruch gegen die Nutzung

schülerVZ-Nutzer können ihren Account jederzeit selbständig löschen - ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist. Einfach in der Rubrik „Mein Account“ auf die Schaltfläche „Meinen Account löschen“ klicken. Alternativ kann die Abmeldung auch per E-Mail an abmeldung[at]schuelervz[dot]net oder per Post an VZnet Netzwerke Ltd., Saarbrücker Str. 38, 10405 Berlin erfolgen. Es genügt eine einfache Nachricht, die eine Ausweiskopie zur eindeutigen Identifikation und die zuletzt für schülerVZ verwendete E-Mail-Adresse enthält.

Bei minderjährigen Nutzern haben Eltern oder Erziehungsberechtigte das Recht, der Nutzung von schülerVZ zu widersprechen und die Löschung des Accounts zu verlangen. Schicken Sie uns zu diesem Zweck eine unterschriebene schriftliche Aufforderung, die den Namen, das Geburtsdatum sowie die Schule Ihres Kindes enthält. Aus Sicherheitsgründen benötigen wir außerdem eine Kopie des Personalausweises eines Erziehungsberechtigten sowie des Kinderausweises (oder eines vergleichbaren Dokuments) des Nutzers.

Mit dem Löschen eines Profils werden alle Daten (Profilangaben, Fotoalben, Nachrichten usw.) unwiderruflich und endgültig gelöscht. Beiträge in Diskussionsgruppen, Fotokommentare und Pinnwand- Einträge bleiben bestehen, sind dann allerdings nicht mehr mit dem Nutzernamen, sondern mit „gelöschter Nutzer“ gekennzeichnet.

Tipp für Eltern:
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind das schülerVZ nutzt, empfehlen wir Ihnen, den Account mit ihm gemeinsam zu löschen. Dabei können Sie ihm Ihre Beweggründe erklären und etwaige Sorgen verdeutlichen. Bedenken Sie, dass die Löschung des Profils „hinter seinem Rücken“ vermutlich einen Vertrauensbruch darstellen würde und dass Dinge, die aus unklaren Gründen verboten sind, meist besonders spannend erscheinen.

Änderung von Daten

Die meisten ihrer Profildaten können die Nutzer selbständig ändern. Der Profilname und die Schule können allerdings nur alle drei Monate verändert werden – so vermeiden wir ein wildes Hin- und Herwechseln der Nutzer zwischen verschiedenen Identitäten. Sollte hier, z.B. aufgrund eines Umzugs, eine zeitigere Änderung erforderlich sein, können wir diese Sperre zurücksetzen. Auch die Korrektur des bei der Anmeldung angegebenen Geburtsdatums können wir vornehmen.

Gibt es Schwierigkeiten, weil z.B. das Passwort geknackt und die E-Mail-Adresse verändert wurde, haben wir die Möglichkeit, eine neue E-Mail-Adresse einzusetzen. Aus Sicherheitsgründen benötigen wir hierfür jedoch folgende Angaben:

  • Den genauen Profilnamen mit der jeweiligen URL (Beispiel: http://www.schuelervz.net/Profile/51f...) bzw. der zuletzt verwendeten E-Mailadresse
  • Die Profildaten (falls die URL nicht zu ermitteln oder die E-Mailadresse nicht bekannt ist): Name, Schule (inkl. Ort und Klasse) sowie das angegebene Geburtsdatum
  • Eine Kopie des Kinderausweises (oder eines vergleichbaren Dokuments) des Nutzers

Empfehlungen für Eltern

Nahezu alle Jugendlichen verfügen heutzutage über eine hohe Technikkompetenz. Allerdings mangelt es ihnen oft an Wissen, wie man mit den scheinbar grenzenlosen Möglichkeiten des Internets sicher umgeht, was dabei erlaubt ist und was nicht. Deshalb haben wir hier ein paar Informationen zum Thema „Medienerziehung“ für Sie zusammengestellt.

Empfehlungen zum Anmelde-Prozess

Um sich im schülerVZ registrieren zu können, benötigt Ihr Kind eine Einladung durch einen bereits angemeldeten Nutzer. Das Prinzip „invitation only“ (also: „nur für Eingeladene“) erhöht die Schwelle für Erwachsene, sich widerrechtlich einen Zugang zum schülerVZ zu verschaffen und dient somit der Sicherheit unserer Nutzer. In der Einladungs-E-Mail befindet sich ein Link, der sieben Tage gültig ist und über den man die Anmeldeseite erreicht.

Besonders jüngere Nutzern sollten sich mit der Unterstützung ihrer Eltern anmelden. Alternativ können Sie auch nur die Bereiche mit Ihrem Kind besprechen, die besonders wichtig für eine sichere Nutzung von schülerVZ sind:

Indem Sie diese Starthilfe geben, gewinnen Sie einen Einblick in die Lebenswelt Ihres Kindes und signalisieren, dass Sie bei Fragen oder Problemen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Einblick für Eltern

schülerVZ richtet sich ausschließlich an Schüler zwischen 12 und 21 Jahren. Gast-Accounts für Eltern oder Lehrer gibt es nicht.

Wir möchten den Jugendlichen einen Raum bieten, in dem sie sich wie auf dem Schulhof oder in ihrer Freizeit möglichst ungestört über die Dinge austauschen können, die sie interessieren. Sicher gibt es Situationen, in denen Sie sich Zugriff auf unsere Seiten wünschen. Jedoch sehen wir in der Anwesenheit von Erwachsenen im schülerVZ ein Risiko für diesen angestrebten Schutzraum.

Am besten setzen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind vor das schülerVZ und lassen sich von ihm zeigen, was es da so macht. So signalisieren Sie Interesse und schaffen eine Vertrauensbasis, die Ihr Kind ermutigt, sich jederzeit an Sie zu wenden. Einen ausführlichen Einblick in alle schülerVZ-Funktionen erhalten Sie auf unserer Tour. Für speziellere Fragen oder bei auftretenden Problemen können Sie uns gern kontaktieren.

Tipp für Eltern:
Um ein Gefühl dafür zu bekommen, was man in einem sozialen Netzwerk machen kann und was Ihre Kinder am schülerVZ so begeistert, melden Sie sich doch einfach auf unserer Erwachsenen-Plattform meinVZ an. Bis auf einige Unterschiede (so können im schülerVZ beispielsweise keine Videos in Gruppen eingebunden werden, außerdem weichen die Privatsphäre-Einstellungen leicht ab) gleichen sich die Funktionen der Netzwerke.

Melden von Inhalten

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, auch hier gelten Gesetze und Regeln. Verstöße müssen nicht hingenommen werden. Ermutigen Sie Ihr Kind, die „Melden“-Funktion zu benutzen, wenn es mit unangebrachtem Verhalten oder Inhalten konfrontiert wird.

Meldungen werden vom schülerVZ-Team immer anonym bearbeitet, der Gemeldete erfährt also in keinem Fall, wer ihn gemeldet hat.

Selbstverständlich können auch Sie uns Verstöße melden. Indem Sie jedoch Ihr Kind anregen, selbst aktiv zu werden und so für Werte und Regeln einzutreten, geben Sie ihm die Möglichkeit, seine eigene Persönlichkeit und ein positives Selbstwertgefühl zu entwickeln.

Linktipps zur Medienerziehung

Mittlerweile gibt es im Internet zahlreiche qualitativ hochwertige Informationsangebote für Eltern. Stöbern Sie einfach mal in unseren Linktipps – dort finden Sie eine Menge interessanter Tipps und Materialien zur Medienerziehung.

Regeln und Absprachen für den Umgang mit schülerVZ

Wenn Schüler den Schulweg das erste Mal allein gehen, haben sie diesen vorher schon mehrmals gemeinsam mit ihren Eltern beschritten und dabei gelernt, an welche Verkehrsregeln sie sich halten müssen. Ebenso sollten Sie ihre Kinder ins Internet begleiten und ihnen auch hier die wichtigsten Regeln vermitteln, Grenzen setzen und Absprachen treffen, mit denen beide Seiten einverstanden sind.

So können vor allem für die Jüngeren Internet-Zeiten vereinbart werden, um zu vermeiden, dass sie die Zeit und darüber hinaus alles andere vergessen. Empfehlenswert ist beispielsweise ein Wochenkontingent, das je nach Interessen und Alter des Jugendlichen individuell festgelegt werden kann und aus dem er sich dann selbstständig die Stunden einteilen kann.

Eine weitere wichtige Regel, die gelten sollte, betrifft die Weitergabe persönlicher Daten. Im schülerVZ haben die Nutzer die Möglichkeit, ihre Angaben mithilfe umfangreicher Privatsphäre-Einstellungen zu schützen. Gehen Sie diese bei der Anmeldung gemeinsam durch und besprechen Sie, in welchem Fall welche Daten für wen sichtbar sind. Auf diese Weise können Sie gemeinsam eine individuelle und altersgemäße Regelung finden.

Nicht zuletzt müssen im Internet auch Verhaltensregeln beachtet werden. Simpel gesagt: ebenso respektvoll und freundlich, wie man im echten Leben mit seinem Gegenüber umgeht, sollte man es auch im Internet tun. Deshalb haben wir gemeinsam mit unseren Nutzern den schülerVZ-Verhaltenskodex formuliert. Er ist unser verbindlich geltendes Regelwerk und wurde im Rahmen eines Wettbewerbs von den Schülern durch altersgerechte veranschaulichende Videos ergänzt.

Ob Sie die Nutzungsgewohnheiten Ihres Kindes regelmäßig kontrollieren, bleibt natürlich Ihnen überlassen. Wir empfehlen jedoch, eine gemeinsame Gesprächs- und Vertrauensgrundlage zu schaffen, auf deren Basis sich Ihr Kind jederzeit an Sie wenden kann, wenn Fragen oder Probleme auftreten oder es einfach seine Erfahrungen mitteilen möchte.

Aufklärung über mögliche Gefahren

Da es beim Surfen im Internet nahezu unvermeidlich ist, dass Jugendliche neben positiven auch negative Erfahrungen machen, ist es wichtig, dass sie darauf vorbereitet sind und damit umzugehen wissen.

Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Kind über Risiken, die die Veröffentlichung von Privatem oder Fotos birgt, z.B. Daten-, Foto- oder Identitätsmissbrauch.

Klären Sie es über mögliche Kontaktrisiken (z.B. durch Internetbekanntschaften) ebenso auf wie über das richtige Verhalten bei der Konfrontation mit jugendgefährdenden Inhalten.

Im schülerVZ gibt es die „Melden“-Funktion – ermutigen Sie Ihr Kind, diese zu nutzen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, Regelverstöße müssen nicht geduldet werden. Alle Meldungen werden selbstverständlich anonym bearbeitet.

Da die Vermittlung dieser Anliegen schnell als belehrend und bevormundend aufgefasst werden kann, sollten Sie das Gespräch in entspannter Atmosphäre und auf Augenhöhe führen. Fragen Sie beispielsweise nach, was Ihr Kind im schülerVZ eigentlich genau macht und worüber es sich vor der Anmeldung bereits informiert hat. Auf diese Weise kann Ihr Kind eigenes Wissen demonstrieren, Sie können seine Bemühungen anerkennen und, wenn nötig, helfend ergänzen.

Verhält sich Ihr Kind in Ihren Augen nicht bedacht genug, empfehlen wir Ihnen, Ihre Sorgen nicht in Vorgaben und Verbote zu formulieren. Regen Sie Ihr Kind stattdessen zum Nachdenken an, indem Sie beispielsweise fragen, ob die öffentlichen Einträge auch vom Klassenlehrer gelesen werden könnten, wenn dieser sich einen Zugang zum schülerVZ verschafft.

Vermittlung von Verhaltensregeln

Grundsätzlich gelten im Internet die gleichen Regeln und Werte wie im echten Leben. Lassen Sie sich nicht von den technischen und situationsbedingten Möglichkeiten verunsichern, die Ihrem Kind unter Umständen signalisieren, dass online nach anderen Grundsätzen gehandelt wird.

Vermitteln Sie Ihrem Kind Regeln und Grenzen, indem Sie ihm Notwendigkeiten und Hintergründe erläutern. Auf Verbote, Drohungen mit Sanktionen und die Spekulation über mögliche Konsequenzen sollten Sie verzichten.

Auch im Internet ist ein gesundes Misstrauen gegenüber Fremden und Bedacht bei der Veröffentlichung von Privatem angebracht. Gegenseitiger Respekt im Umgang miteinander ist genauso geboten wie die Achtung geltender Gesetze.

Wird Ihr Kind mit unangebrachtem Verhalten oder unseriösen Inhalten konfrontiert, muss es dies keinesfalls dulden, sondern kann diese anonym an uns melden. Signalisieren Sie ihm außerdem, dass es sich bei Fragen oder Problemen jederzeit an Sie wenden kann, ohne Ärger befürchten oder sich schämen zu müssen.

Sensibilisierung für Datenschutz und Privatsphäre

Nicht nur für Jugendliche ist das Thema Datenschutz eher abstrakt. Mögliche negative Konsequenzen eines zu leichtfertigen Umgangs mit „harmlosen“ persönlichen Informationen sind wenig greifbar. Es fehlt die Vorstellungskraft für die Dimensionen des Internets und für potentielle Gefahren.

Beständiges Warnen vor Risiken ist deshalb nur bedingt wirksam. Wichtig sind konkrete Beispiele, anhand derer das Thema deutlich wird. Greifen Sie deshalb Themen aus der Lebenswelt Ihres Kindes auf: Ins Internet gestellte Bilder, die von Lehrern, Nachbarn und Fremden gesehen werden können; Der letzte Streit mit dem Exfreund, den der neue Schwarm auf dessen Pinnwand verfolgen kann; Gruppentitel wie „Faul und demotiviert“, die die Meinung des Chefs der neuen Praktikumsstelle negativ beeinflussen.

Fragen Sie, welche Gedanken sich Ihr Kind vor seiner Anmeldung und bei der Gestaltung seines Profils gemacht hat. Bringen Sie ihm Wertschätzung für das bisher Geleistete entgegen und ergänzen Sie seine Bemühungen in einem unbefangenen Gespräch.

Umgang mit Mobbing

Zunächst sollten Sie alle Belege für das Mobbing per Screenshot sichern und die Initiatoren ausmachen. Melden Sie diese zum einen an uns, suchen Sie zum anderen aber auch den Kontakt zum Klassenlehrer.

Wir können zwar im schülerVZ entsprechende Maßnahmen ergreifen, allerdings entsteht Mobbing in der Regel aus dem sozialen Gefüge des Klassenverbands. Die grundlegende Lösung und Aufarbeitung des Konflikts muss demnach dort, „an der Wurzel des Problems“, erfolgen. Hilfreiche Informationen und Materialien hierfür finden sich beispielsweise auf klicksafe.de, „schueler-mobbing“ und „Schüler gegen Mobbing“.

Sofern es möglich ist, kontaktieren Sie neben der Schule auch die Eltern der Initiatoren. Womöglich wissen einige Eltern nichts von den Aktivitäten ihrer Kinder und können, nachdem sie informiert sind, ebenfalls helfen.

Gehen Sie auf Ihr Kind ein! Klären Sie die Umstände in ruhiger Atmosphäre mit ihm und respektieren Sie seine Meinung und Reaktionen. Achten Sie außerdem auf seine Entwicklung nach dem Vorfall. Änderungen im Verhalten, z.B. durch Abkapselung vom sozialen Umfeld, sollten aufmerksam beobachtet werden. Möglicherweise benötigt Ihr Kind zusätzliche Hilfe, z.B. von einem Schulpsychologen.

Umgang mit Identitätsdiebstahl

Sichern Sie die Belege für den Identitätsdiebstahl zunächst per Screenshot. Im Anschluss sollten Sie uns das gefälschte Profil bzw. die gestohlenen Inhalte melden, damit wir sie schnellstmöglich sperren oder löschen können.

Hat der Vorfall im Freundeskreis Ihres Kindes zu Irritationen oder Ärger geführt, empfehlen wir Ihnen, die Umstände in persönlichen Gesprächen aufzuklären. Die Freunde lassen sich sicher, auch anhand des Verschwindens des Profils, davon überzeugen, dass Ihr Kind nicht der Urheber war.

Vermuten oder wissen Sie, wer der Urheber des Profils war, lohnt sich möglicherweise auch ein klärendes Gespräch mit ihm und seinen Eltern. So können Sie die Hintergründe klären und eventuell Maßnahmen für eine Wiedergutmachung festlegen. Generell kann auch eine Thematisierung im Unterricht sinnvoll sein.

Sollten sich viele persönliche Bilder oder Angaben auf dem Profil befunden haben, klären Sie Ihr Kind auf, dass dies möglicherweise darauf zurückzuführen ist, dass es seine Bilder und Profilinhalte nicht genügend geschützt hat. Überprüfen Sie gemeinsam die unterschiedlichen Privatsphäre-Einstellungen und besprechen Sie die jeweils damit verbundenen positiven und negativen Konsequenzen.

Umgang mit Fehlverhalten im schülerVZ

Sprechen Sie Ihr Kind auf sein Verhalten an und fragen Sie nach den Gründen für sein Handeln. Möglicherweise war der Auslöser ein Konflikt mit einem Lehrer oder einem Mitschüler, der zu einer impulsiven und unbedachten Handlung führte, die Ihr Kind mittlerweile bereut.

Möglicherweise benötigt Ihr Kind auch Ihre Hilfe und Unterstützung, um die Regeln in sozialen Netzwerken zu begreifen.

Wählen Sie dazu Beispiele aus dem echten Leben: Ebenso wenig, wie man seinen Lehrer oder seine Klassenkameraden im Klassenzimmer beleidigt und angreift, darf man dies im Internet tun. Jedes Profil gehört schließlich einem echten Menschen mit echten Gefühlen, die man nicht verletzen darf.

Sanktionen wie die Sperrung des Accounts oder „Internetverbot“ erscheinen auf den ersten Blick sinnvoll, führen jedoch selten zur gewünschten Einsicht. Vielmehr finden Jugendliche leicht Ausweichmöglichkeiten, indem sie sich einen neuen Account anlegen und das schülerVZ am Computer von Freunden nutzen. Richten Sie Ihr Augenmerk stattdessen auf die Reflexion des Verhaltens und die Wiedergutmachung des eventuell verursachten Schadens. So lernt Ihr Kind, Verantwortung für seine Handlungen zu übernehmen.

Umgang mit Problemen in der Schule wegen schülerVZ

Ist Ihr Kind in einen Vorfall verwickelt, bei dem Lehrer oder Mitschüler zu Schaden gekommen sind? Droht die Schule mit Sanktionen? Dann ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und eine möglichst sachliche Klärung anzustreben.

Im Idealfall werden die Umstände unter Anhörung aller Beteiligten lückenlos offengelegt. Auf diese Weise können die involvierten Parteien ihren Standpunkt darstellen und Vorwürfe im persönlichen Gespräch klären. Gemeinsam mit einem neutralen Vermittler (z.B. dem Vertrauenslehrer) lassen sich so angemessene Konsequenzen festlegen.

Sollte die Schule Sanktionen anstreben, suchen Sie das persönliche Gespräch. Ihrem Kind sollte die Möglichkeit gegeben werden, sich bei den Betroffenen zu entschuldigen und eine angemessene Wiedergutmachung zu leisten.

Sollten die Lehrer selbst den Vorfall aufgedeckt haben, indem sie sich beispielsweise unerlaubt Zugang zum schülerVZ verschafft haben, können Sie uns das Profil des Lehrers melden und es löschen lassen.

Empfehlungen für Lehrer und Pädagogen

Nahezu alle Jugendlichen verfügen heutzutage über eine hohe Technikkompetenz. Allerdings mangelt es ihnen oft an Wissen, wie man mit den scheinbar grenzenlosen Möglichkeiten des Internets sicher umgeht, was dabei erlaubt ist und was nicht. Deshalb haben wir hier ein paar Informationen zum Thema „Medienerziehung“ für Sie zusammengestellt.

Einblick für Lehrer

schülerVZ richtet sich ausschließlich an Schüler zwischen 12 und 21 Jahren. Gast-Accounts für Eltern oder Lehrer gibt es nicht.

Wir möchten den Jugendlichen einen Raum bieten, in dem sie sich wie auf dem Schulhof oder in ihrer Freizeit möglichst ungestört über die Dinge austauschen können, die sie interessieren.

Sicher gibt es Situationen, in denen Sie sich als Lehrer Zugriff auf unsere Seiten wünschen, um sich z.B. ein Bild über problematische Inhalte zu machen und die entsprechenden Konsequenzen daraus zu ziehen. Jedoch sehen wir in der Anwesenheit von Erwachsenen im schülerVZ ein Risiko für diesem angestrebten Schutzraum und plädieren daher für schulinterne Lösungen. So halten wir z.B. eine Absprache, bei der Lehrer im Falle auftretender Probleme gemeinsam mit dem/der Schülersprecher/in über dessen/deren Seite einen Blick auf das schülerVZ werfen, für besonders sinnvoll. Dieses Modell wird bereits in einigen Schulen erfolgreich praktiziert.

Einen ausführlichen Einblick in alle schülerVZ-Funktionen erhalten Sie auf unserer Tour. Bei spezielleren Fragen oder auftretenden Problemen können Sie uns gern direkt kontaktieren.

Tipp für Lehrer:
Um ein Gefühl dafür zu bekommen, was man in einem sozialen Netzwerk machen kann und was Ihre Schüler am schülerVZ so begeistert, melden Sie sich doch einfach auf unserer Erwachsenen-Plattform meinVZ an. Bis auf einige Unterschiede (so können im schülerVZ beispielsweise keine Videos in Gruppen eingebunden werden, außerdem weichen die Privatsphäre-Einstellungen leicht ab) gleichen sich die Funktionen der Netzwerke.

Sollten Sie die Möglichkeit haben, das Thema „Soziale Netzwerke“ im Unterricht zu bearbeiten, empfehlen wir unsere Arbeitsmappen, die wir als Anregung für Sie entwickelt haben, sowie das Unterrichtsmodul zu Sozialen Netzwerken von klicksafe.de.

Melden von Inhalten

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, auch hier gelten Gesetze und Regeln. Verstöße müssen nicht hingenommen werden. Ermutigen Sie Ihre Schüler, die „Melden“-Funktion zu benutzen, wenn sie mit unangebrachtem Verhalten oder Inhalten konfrontiert werden. Meldungen werden von uns grundsätzlich anonym bearbeitet, der Gemeldete erfährt also nicht, wer ihn gemeldet hat. Falls Sie selbst von einem Vorfall im schülerVZ betroffen sind, sollten Sie zunächst die Belege per Screenshot sichern und die Initiatoren des Vorfalls ausmachen. Melden Sie diese im nächsten Schritt an uns, dann prüfen wir sie und ergreifen entsprechende Maßnahmen, über die Sie von uns Rückmeldung erhalten.

Falls es die Angelegenheit erfordert, sollten Sie außerdem Kontakt zu den Eltern suchen, hierfür sind die Screenshots als Belege sinnvoll. Viele Eltern wissen nichts von den Aktivitäten ihrer Kinder und können, nachdem sie informiert sind, unterstützend eingreifen.

Es lohnt sich außerdem, entweder den Vorfall konkret oder aber Soziale Netzwerke generell im Unterricht zu thematisieren. Auf diese Weise rücken Sie das Problem ins Bewusstsein Ihrer Schüler und können eine präventive Wirkung erzielen. Anregungen und Unterstützung finden Sie in unseren speziell zu diesen Themen erarbeiteten Unterrichtsmaterialien und auf klicksafe.de.

Unterrichtsstunde via Skype

Eine gute Möglichkeit, das Thema „schülerVZ“ im Unterricht zu thematisieren, bieten unsere Unterrichtsbesuche per Skype. In Form einer Skype-Konferenz kann Ihre Schulklasse mit uns über verschiedene Themen diskutieren. Das können zum einen eingegrenzte Bereiche wie z.B. Datenschutz im schülerVZ sein, es ist aber auch vorstellbar, allgemeine Fragestellungen zu bearbeiten. Besonders effektiv ist eine solche Unterrichtseinheit, wenn sie von den Schülern (oder gemeinsam mit ihnen) vor- und nachbereitet wird.

Zu inhaltlichen, organisatorischen und technischen Fragen nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

Linktipps zur Medienerziehung

Mittlerweile gibt es im Internet zahlreiche qualitativ hochwertige Informationsangebote für Lehrer. Stöbern Sie einfach mal in unseren Linktipps – dort finden Sie eine Menge interessanter Tipps und Materialien zur Medienerziehung.

Soziale Netzwerke als Unterrichtsgegenstand

Um Sie dabei zu unterstützen, die Themen schülerVZ und Soziale Netzwerke gemeinsam mit Ihren Schülern zu erarbeiten, haben wir verschiedene Unterrichtsmaterialien für Sie entwickelt. In unserem Bereich Angebote finden Sie vier Arbeitsmappen zu den Themen „Soziale Netzwerke“ allgemein, „Privatsphäre und Datenschutz“, „Verhalten und Selbstdarstellung im Internet“, sowie „Außenwirkung von Selbstdarstellungen in sozialen Netzwerken“. Auch klicksafe.de bietet ein spezielles Unterrichtsmodul mit dem Titel Social Communities – Ein Leben im Verzeichnis für die 5. – 7. Klassenstufe an.

Aufklärung über mögliche Gefahren

Da es beim Surfen im Internet nahezu unvermeidlich ist, dass Jugendliche neben positiven auch negative Erfahrungen machen, ist es wichtig, dass sie darauf vorbereitet sind und damit umzugehen wissen.

Informieren Sie Ihre Schüler deshalb über Risiken, die die Veröffentlichung von Privatem oder Fotos birgt, z.B. Daten-, Foto- oder Identitätsmissbrauch.

Klären Sie sie über mögliche Kontaktrisiken (z.B. durch Internetbekanntschaften) ebenso auf wie über das Verhalten bei der Konfrontation mit jugendgefährdenden Inhalten.

Im schülerVZ gibt es die Melden-Funktion – ermutigen Sie Ihre Schüler, diese zu nutzen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, Regelverstöße müssen nicht geduldet werden. Alle Meldungen werden selbstverständlich anonym bearbeitet.

Jugendliche kennen sich mit den Möglichkeiten der Neuen Medien meist besser aus als Erwachsene und verfügen deshalb über ein entsprechendes Selbstbewusstsein. Achten Sie deshalb darauf, bei der Aufklärung nicht belehrend oder bevormundend zu wirken. Nutzen Sie vielmehr den „Expertenstatus“ Ihrer Schüler, um das Thema in einem Unterrichtsgespräch auf Augenhöhe zu erarbeiten. Fragen Sie beispielsweise, was Ihre Schüler im schülerVZ machen und worüber sie sich vor der Anmeldung bereits informiert haben. Auf diese Weise können die Jugendlichen eigenes Wissen demonstrieren, gleichzeitig können Sie ihre Bemühungen anerkennen und, wenn nötig, helfend ergänzen.

Vermittlung von Verhaltensregeln

Ergänzend zum Elternhaus ist es auch Aufgabe der Schule, Medien- und soziale Kompetenz zu vermitteln.

Grundsätzlich gelten im Internet die gleichen Regeln und Werte wie im echten Leben. Vermitteln Sie sie Ihren Schülern, indem Sie ihnen Notwendigkeiten und Hintergründe erläutern und sie gemeinsam diskutieren. Auf Verbote, Drohungen mit Sanktionen und die Spekulation über mögliche Konsequenzen sollten Sie verzichten. Eine Wirkung erzielen Sie nur, wenn die Kinder und Jugendlichen Regeln und Grenzen verstehen und akzeptieren.

Auch im Internet ist ein gesundes Misstrauen gegenüber Fremden und Bedacht bei der Veröffentlichung von Privatem angebracht. Gegenseitiger Respekt im Umgang miteinander ist genauso geboten wie die Achtung geltender Gesetze.

Werden Ihre Schüler mit unangebrachtem Verhalten oder Inhalten konfrontiert, müssen sie dies keinesfalls dulden, sondern sollten die Melden-Funktion nutzen. Alle Meldungen werden grundsätzlich anonym bearbeitet.

Sensibilisierung für Datenschutz und Privatsphäre

Nicht nur für Jugendliche ist das Thema Datenschutz eher abstrakt. Mögliche negative Konsequenzen des zu leichtfertigen Umgangs mit „harmlosen“ persönlichen Informationen sind wenig greifbar. Es fehlt die Vorstellungskraft für die Dimensionen des Internets und für potentielle Gefahren.

Beständiges Warnen vor Risiken ist deshalb nur bedingt wirksam. Wichtig sind konkrete Beispiele, anhand derer das Thema deutlich wird. Greifen Sie deshalb Themen aus der Lebenswelt Ihrer Schüler auf: Ins Internet gestellte Bilder, die von Nachbarn und Fremden gesehen werden können; Der letzte Streit mit dem Exfreund, den der neue Schwarm auf dessen Pinnwand verfolgen kann; Gruppentitel wie „Faul und demotiviert“, die die Meinung des Chefs der neuen Praktikumsstelle negativ beeinflussen.

Fragen Sie, welche Gedanken sich Ihre Schüler vor der Anmeldung und bei der Gestaltung ihrer Profile gemacht haben und bringen Sie ihnen Wertschätzung für ihre Bemühungen entgegen. Im lockeren Unterrichtsgespräch oder in Gruppenarbeiten können die Schüler beispielsweise eine Übersicht erarbeiten, die Sie helfend ergänzen können.

Unterstützend können Sie auch die Arbeitsmappe II unserer Unterrichtsmaterialien einsetzen.

Umgang mit Mobbing

Hat es einen Mobbingvorfall in Ihrer Klasse gegeben, beziehen Sie klar Stellung. Opfer müssen geschützt werden, die Täter sollten zur Rede gestellt und aktiv in die Lösung des Problems einbezogen werden. Sprechen Sie offen mit Ihren Schülern über Mobbing, erarbeiten Sie als präventive Maßnahme Klassenregeln und Konsequenzen für Verstöße. Hilfreiche Informationen und Materialien hierfür finden sich beispielsweise auf klicksafe.de, „schueler-mobbing“ und „Schüler gegen Mobbing“.

Sprechen Sie auch mit den Eltern von Opfern und Tätern. Häufig ist ihnen nicht bewusst, wie sich ihre Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung bzw. im Internet verhalten. Nur wenn sie informiert sind, können sie bei der Lösung des Problems helfen.

Beobachten Sie auch nach Klärung des Vorfalls aufmerksam die Dynamik in der Klasse. Ihre besondere Aufmerksamkeit sollte dabei dem Opfer gelten: Ändert sich sein Verhalten, kapselt es sich beispielsweise von seinem sozialen Umfeld ab? Dann benötigt es möglicherweise zusätzliche Hilfe von seinen Eltern, Ihnen oder von Dritten, z.B. einem Schulpsychologen.

Umgang mit Verunglimpfung von Kollegen

Im Internet gelten die gleichen Normen und Werte wie im echten Leben. Deshalb ist es wichtig, dass Sie eingreifen, wenn Sie auf Verunglimpfungen von Kollegen im schülerVZ (oder auf anderen Seiten) aufmerksam werden.

Machen Sie deutlich, dass die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen unter keinen Umständen verletzt werden dürfen. Vermitteln Sie Ihren Schülern, dass Beleidigungen über Internetforen strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben können. Wichtig ist, dass Sie den Unterschied zwischen Kritik und Verunglimpfung hervorheben, denn oftmals bringen Jugendliche über solche Vorfälle ihren durchaus berechtigten Ärger inadäquat zum Ausdruck. Legen Sie auf jeden Fall die Ursachen gemeinsam mit den Schülern offen. Nur so helfen Sie ihnen, beim nächsten Mal angemessen zu reagieren und Ärger oder Kritik künftig in einem geeigneten Rahmen anzubringen.

Handelt es sich um Inhalte wie Fake-Profile oder Gruppen gegen einen Kollegen, sollten Sie uns umgehend kontaktieren, damit wir diese schnellstmöglich entfernen können. Am besten fertigen Sie Screenshots von den entsprechenden Seiten an. Wenn Sie sie gemeldet haben, prüfen wir sowohl die Inhalte als auch deren Verfasser und ergreifen entsprechende Maßnahmen, über die Sie von uns Rückmeldung erhalten.

BG