Sie haben eine spezielle Frage zum schülerVZ?
Hier haben wir die wichtigsten Themen für Sie zusammengestellt.
Sollte die Antwort auf Ihre Frage nicht dabei sein, wenden Sie sich gern persönlich an uns.
Für Details bitte das gewünschte Thema anklicken …
schülerVZ ist Europas größtes Online-Netzwerk für Schüler ab 12 Jahren und seit Februar 2007 online. Es ermöglicht Schülern, sich mit ihren Freunden und Klassenkameraden zu vernetzen und sich diesen zu präsentieren. Sie können sich über private Nachrichten austauschen, ihr persönliches Profil gestalten, Fotos hochladen, Diskussionsgruppen gründen und einiges mehr. Derzeit sind im schülerVZ über 5,5 Millionen Schüler aktiv, haben über 4,9 Millionen Diskussionsgruppen gegründet und mehr als 200 Millionen Fotos hochgeladen.
schülerVZ ist ein Soziales Netzwerk für Schüler ab 12 Jahren. Es ermöglicht ihnen, Freundschaften aus
dem echten Leben im virtuellen Raum zu pflegen und sich mittels persönlicher Profile selbst zu
präsentieren. So können Freunde sich auf unkomplizierte Weise über Wichtiges und Unwichtiges auf dem
Laufenden halten – egal, ob sie direkt um die Ecke oder hunderte Kilometer von einander entfernt wohnen.
Aufgrund der jungen und sensiblen Zielgruppe spielen im schülerVZ insbesondere die Themen
Jugendschutz und Medienerziehung eine bedeutende Rolle. Das schülerVZ-Team setzt daher vor allem
auf präventive pädagogische Maßnahmen und kümmert sich zusammen mit einem ca. 100-köpfigen
Customer Care-Team um die Belange der Nutzer. Darüber hinaus evaluiert schülerVZ seine Arbeit
fortlaufend mit Jugendschutzinstitutionen und medienpädagogischen Einrichtungen und ist Mitglied der
FSM (Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter).
schülerVZ hat außerdem zusammen mit seinen Nutzern einen verbindlichen Verhaltenskodex entwickelt,
der die Schüler über die wichtigsten Grundregeln im Netz aufklärt. Dazu zählt vor allem der faire und
respektvolle Umgang miteinander. Die Regeln und die veranschaulichenden Videos zur Erklärung der
einzelnen Punkte wurden gemeinsam mit den Schülern erarbeitet, um diese für eine aktive
Auseinandersetzung mit dem Thema „Verhaltensregeln im Internet“ zu sensibilisieren.
schülerVZ wird von der VZnet Netzwerke Ltd. betrieben. Das Unternehmen wurde im Oktober 2005 gegründet und betreibt neben schülerVZ auch die Plattformen studiVZ und meinVZ. Seit Januar 2007 gehört die VZnet Netzwerke Ltd. zur Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck. Die drei Plattformen bilden gemeinsam das erfolgreichste und reichweitenstärkste Soziale Netzwerk im deutschsprachigen Raum. Zusammen verzeichnen sie mehr als 16 Millionen Nutzer und täglich kommen mehrere Tausend neue Nutzer hinzu. Geschäftsführer der VZnet Netzwerke Ltd. ist Dr. Clemens Riedl. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Berlin und beschäftigt derzeit etwa 300 Mitarbeiter.
Die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck GmbH ist ein Familienunternehmen mit Sitz in Stuttgart. Sie ist in mehr als 80 Ländern tätig und publiziert in klassischen und elektronischen Medien, die der Information und Wissensvermittlung, der Bildung und der Unterhaltung dienen. Unter anderem gehören auch die ZEIT, das Handelsblatt und der Buchverlag S. Fischer zur Verlagsgruppe.
schülerVZ finanziert sich sowohl durch die Umsatzbeteiligung an Partnerangeboten als auch durch Werbung. Diese ist in Form von Werbebannern, Informationsseiten zu Produkten und werblichen Diskussionsgruppen und Profilen in die Plattform eingebunden. Zu diesem Zweck hat schülerVZ - beraten durch die FSM - einen Werbekodex erstellt. Dieser stellt eine über die gesetzlichen Vorschriften für Werbung in Jugendmedien hinausgehende unternehmenseigene Ethik für den Umgang mit Werbung im schülerVZ dar und ist für uns und unseren Vermarkter IQM absolut verbindlich. So darf im schülerVZ nicht für folgende Produkte geworben werden:
Das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regulieren umfassend, welche Voraussetzungen in Deutschland ansässige Betreiber in puncto Datenschutz bei ihren Internetangeboten erfüllen müssen. Für die Kontrolle der VZ-Gruppe auf Einhaltung dieser Gesetze ist der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit seiner Behörde zuständig. Auch über diese Aufgabe hinaus besteht zwischen ihm und der VZ-Gruppe ein regelmäßiger Austausch.
Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sind Vorraussetzungen für den Jugendschutz in
Telemedien normiert. Als Mitglied der Freiwilligen Selbstkontrolle für Multimedia-Diensteanbieter (FSM) und
unter dem Dach der europäischen Kommission hat die VZ-Gruppe sich zudem freiwilligen
Selbstverpflichtungen zum verbesserten Jugendschutz angeschlossen und sich so zu vielen
Jugendschutzschutzmaßnahmen verpflichtet, die über den JMStV hinausgehen.
Das Telemediengesetz (TMG) verpflichtet Plattformbetreiber dazu, Rechtsverstöße unverzüglich von der Plattform zu löschen, sobald der Betreiber von einem solchen Inhalt Kenntnis erhalten hat. Betreiber wie die VZ-Gruppe sind jedoch nicht dazu verpflichtet, alle Inhalte, die ihre Nutzer auf ihrer Plattform veröffentlichen, selbstständig und anlassunabhängig zu kontrollieren. Wird ein Inhalt gemeldet, wird er schnellstmöglich durch unser Customer Care-Team geprüft und gegebenenfalls entsprechend reagiert. Zudem arbeiten wir bei Vorliegen eines staatsanwaltlichen und richterlichen Auskunftsersuchens eng mit den Ermittlungsbehörden zusammen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die - sowohl für uns als Betreiber als auch für die Nutzer -
geltenden Vertragsbedingungen für die Nutzung von schülerVZ.
Die verbindlich geltende Datenschutz-Erklärung und die einfacher formulierte Datenschutz-Information
enthalten detaillierte Informationen darüber, welche Daten bei der Nutzung von schülerVZ gespeichert
und verarbeitet werden.
Im Rahmen des Anmeldeprozesses muss jeder Nutzer unserem Verhaltenskodex zustimmen. Er stellt ein
verbindliches Regelwerk für unsere Nutzer dar. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und genau wie im
„echten“ Leben ist es auch hier wichtig, sich gegenseitig fair und freundlich zu behandeln.
In einem Wettbewerb haben wir deshalb unsere Nutzer aufgefordert, die einzelnen Punkte des
Verhaltenskodex’ in kurzen Videoclips zu verfilmen. So haben sie sich intensiv mit dem Thema
auseinandergesetzt und es selbst altersgerecht aufgearbeitet. Wie auch im realen Leben werden Regeln
von manchen Nutzern leider lediglich als nett gemeinte Hinweise verstanden und angekündigte
Konsequenzen nur als leere Drohungen interpretiert.
Neben uns, den Betreibern der Plattform, sind daher auch weitere gesellschaftliche Akteure wie Eltern
und Lehrer gefragt, Kindern und Jugendlichen eine zeitgemäße Medienerziehung zukommen zu lassen.
Jedes schülerVZ-Mitglied legt sich ein sogenanntes Profil an - eine persönliche Seite, um sich zu
präsentieren. Dort können Informationen wie Name, Schule, Hobbys usw. hinterlegt und Fotos, Gruppen u.ä.
gezeigt werden. Über diese Profile vernetzen sich die Schüler miteinander, indem sie sich gegenseitig als
„Freunde“ hinzufügen. So können sie sich Nachrichten schreiben, chatten und die zahlreichen
Funktionen des schülerVZ nutzen. Um sich ein solches Profil erstellen zu können, ist eine Einladung von
einem bereits im schülerVZ angemeldeten Nutzer erforderlich.
Bei der Registrierung werden Standardangaben wie Name, Geburtstag, Geschlecht, besuchte Schule,
E-Mail-Adresse und ein Passwort abgefragt. Des Weiteren ist die Zustimmung zu den AGB und dem
Verhaltenskodex notwendig, erst dann wird das Profil aktiviert. Weitere Profileinträge können nun nach
eigenem Belieben hinzugefügt werden.
schülerVZ nimmt die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz sehr ernst. Die im System gespeicherten
Daten werden nicht zu kommerziellen oder wissenschaftlichen Zwecken an Dritte weitergereicht,
Passwörter werden verschlüsselt in abgesicherten Datenbanken hinterlegt und E-Mail-Adressen werden
nicht zum Versand von Werbung verwendet. Es gibt keine zielgruppenspezifische Werbung und es
werden keine Nutzungsanalysen erstellt. Die Jugendlichen können ihre veröffentlichten Daten jederzeit
selbst wieder löschen und haben so die volle Kontrolle über ihre persönlichen Daten. Näheres hierzu
erfahren Sie in unserer Datenschutz-Erklärung.
Zum Schutz der Privatsphäre unserer Nutzer sind außerdem sämtliche Inhalte des schülerVZ vor dem Auslesen durch Suchmaschinen geschützt. So werden Profile
und Fotoalben nur innerhalb unseres Netzwerks sichtbar. Zusätzlich gibt es eine ganze Reihe von Privatsphäre-Einstellungen,
über die die Jugendlichen selbst festlegen können, welche Nutzer welche Informationen über sie im schülerVZ sehen dürfen.
Das schülerVZ richtet sich an Schüler zwischen 12 und 21 Jahren. Bei der Anmeldung ist es nicht
möglich, ein Alter auszuwählen, das unter oder über der vorgegebenen Altersspanne liegt. Eine
Überprüfung der sich anmeldenden Personen ist jedoch nicht möglich. Sobald Nutzer identifiziert
werden, die bei der Anmeldung falsche Angaben zu ihrem Alter gemacht haben, werden diese gelöscht.
Im Zuge der Anmeldung müssen sowohl der geltende Verhaltenskodex als auch die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert werden sowie die Datenschutz-Erklärung gelesen und
verstanden werden. Für die jüngeren Nutzer sind die Konsequenzen der Erhebung, Verarbeitung und
Speicherung ihrer persönlichen Daten sowie die Bedeutung der Datenverarbeitung und -speicherung
schwer nachvollziehbar. Daher empfehlen wir Eltern, ihre Kinder beim Anmeldeprozess zu begleiten. Der
Gesetzgeber geht bei der Zustimmung zur Verarbeitung der Daten von einer gewissen Einsichtsfähigkeit
und Reife aus, die Heranwachsende nach geltendem Recht mit 12 Jahren erreichen. Darauf gründet
unsere untere Altersgrenze.
Bei Nutzern, die älter als 21 Jahre sind, geht schülerVZ davon aus, dass sie keine Schüler mehr sind und
aus diesem Grund das schülerVZ nicht mehr nutzen dürfen. Aktuell muss das Profil in diesem Fall noch
gelöscht werden, zukünftig soll jedoch auch ein Umzug in unsere Netzwerke studiVZ und meinVZ möglich sein.
Bei der Anmeldung im schülerVZ legt jeder Nutzer ein eigenes Profil an. Dabei sind folgende Angaben obligatorisch:
Sowohl Apps als auch Dienste sind Zusatzfunktionen, die den Funktionsumfang von schülerVZ erweitern. Sie werden üblicherweise von externen Anbietern entwickelt und dann den Nutzern von schülerVZ zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Meist geht es dabei um Spiel und Spaß, aber auch ernsthafte Themen wie Spendenaufrufe oder Abstimmungen können als Apps oder Dienste angeboten werden. Damit die Apps funktionieren, benötigen Sie Informationen über den Nutzer.
Deshalb gibt es im schülerVZ sogenannte Visitenkarten. Auf diese können die Schüler selbst die Informationen, die eine App oder ein Dienst über sie erhalten darf, eintragen und später auch ändern oder löschen. Dabei gelten zwei Grundsätze:
Wurde eine Visitenkarte einmal angelegt, kann sie jederzeit geändert oder gelöscht oder einer weiteren App oder Dienst zugewiesen werden. Für jede App oder jeden Dienst kann eine eigene Visitenkarte angelegt werden – es ist aber auch möglich mehreren dieselbe Visitenkarte zuzuweisen.
Weitere Informationen zu Apps, Diensten sowie der Funktionalität der Visitenkarte finden Sie in unserer Datenschutz-Information.
Grundsätzlich ist die Nutzung von Apps kostenlos. Einige Apps von externen Anbietern bieten allerdings kostenpflichtige Inhalte (sogenannte Premium-Inhalte) an, z.B. virtuelles Geld, virtuelle Güter oder Spielchips. Damit lassen sich erweiterte Funktionen nutzen, bestimmte Spiele stärker personalisieren oder weiterführende Level erreichen.
Das Limit liegt bei 30 Euro pro Monat – mehr können unsere Nutzer im schülerVZ für kostenpflichtige Inhalte in Apps nicht ausgeben. Da es im schülerVZ nur dieses eine Bezahlverfahren gibt, kann unser Partner, die Firma Mindmatics, das Limit über die Handynummer des Nutzers sicherstellen, ohne dessen genaue Profildaten zu kennen.
Und so funktioniert‘s:
Wenn sich unsere Nutzer dafür entscheiden, kostenpflichtige Inhalte zu erwerben, erfolgt die Bezahlung per Handy. Abgewickelt wird der Vorgang durch die Firma Mindmatics:
Wir weisen unsere Nutzer auf die Möglichkeit zum Erwerb von kostenpflichtigen Inhalten und die daran geknüpften Bedingungen an verschiedenen Stellen im schülerVZ hin - z.B. vor der Installation einer App, auf unserer Infoseite zum Thema Apps sowie im Kapitel „Meine Apps und Dienste“ unserer Datenschutz-Information .
Auf unserem schülerVZ-Teamprofil finden unsere Nutzer eine Übersicht zu den verschiedenen
Möglichkeiten, das schülerVZ-Team zu kontaktieren. Der wichtigste Kontaktweg ist die Melden-Funktion.
Mit ihrer Hilfe können sich die Nutzer direkt an das schülerVZ-Team wenden, wenn sie auf Inhalte oder
Personen treffen, die gegen den schülerVZ-Verhaltenskodex verstoßen.
Bei Fragen zu ihren Profilen oder anderen schülerVZ-Funktionen ist in den meisten Fällen ein Blick in
unsere Hilfe ausreichend. Zusätzlich helfen unsere Spezialisten und andere engagierte Nutzer in unserer schülerVZ-Hilfegruppe weiter. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, unser Customer Care-Team direkt per E-Mail an
hilfe[at]schuelervz[dot]net zu erreichen.
Wir alle wünschen uns, dass Jugendliche das schülerVZ sicher nutzen können. Daher ist es wichtig, dass sich alle involvierten Akteure einbringen und die Schüler dabei unterstützen, einen verantwortungsvollen und reflektierten Umgang mit diesem Medium und seinen Inhalten zu erlernen.
Heranwachsende sollten bereits früh in Elternhaus und Schule eine zeitgemäße Medienerziehung erhalten. Um Sie dabei zu unterstützen, haben wir pädagogische Empfehlungen und verschiedene Angebote und Materialien zusammengestellt. Darüber hinaus hat das schülerVZ-Team zahlreiche pädagogische und technische Maßnahmen entwickelt, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen möchten.
Besonders wichtig für einen sicheren Umgang mit dem schülerVZ ist eine vielfältige, auf verschiedenen Ebenen stattfindende Aufklärung der Nutzer. Im Verhaltenskodex, in der Rubrik Sicherheit und auf unserem Teamprofil, aber auch direkt nach der Anmeldung informieren wir darüber, was alles zu einem sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit dem schülerVZ gehört. Bei Verstößen gegen unseren Verhaltenskodex erhalten Nutzer neben der reinen Verwarnung auch einen persönlich an sie gerichteten Hinweis zur verantwortungsbewussten Mediennutzung.
Im Rahmen verschiedener Aktionen versuchen wir, unsere Nutzer für Jugendschutz-Themen zu sensibilisieren. Dabei kooperieren wir meist mit thematisch passenden Projektpartnern – z.B. mit der Initiative Stay Gold der Polizei gegen exzessiven Alkoholkonsum.
Das schülerVZ-Team ist für die Nutzer auf verschiedenen Wegen erreichbar. So haben sie z.B. die Möglichkeit, per E-Mail an hilfe[at]schuelervz[dot]net oder über die Melden-Funktion unser Customer Care-Team anonym auf Verstöße anderer Nutzer hinzuweisen oder bei Problemen um Rat und Hilfe zu bitten. Über unsere Profile und die schülerVZ-Hilfegruppe können sie uns zudem persönlich kontaktieren. Einen Überblick über die Kontaktmöglichkeiten finden Sie und unsere Nutzer auf unserem Teamprofil.
Anhand umfangreicher Privatsphäre-Einstellungen und über die Funktion Ignorieren können die Nutzer selbst entscheiden, welche Teile ihres Profils andere Nutzer sehen dürfen und wer mit ihnen Kontakt aufnehmen darf. So hat jeder Nutzer die Möglichkeit, sich optimal selbst zu schützen.
Im Verhaltenskodex ist klar geregelt, was im schülerVZ erlaubt ist und was nicht. Inhalte, die gegen den Verhaltenskodex verstoßen, werden gelöscht, sobald sie uns gemeldet werden. Wir sprechen Verwarnungen aus und löschen bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen die entsprechenden Nutzerprofile.
Bisher gibt es kein einheitliches und gut funktionierendes Verifikationssystem für minderjährige Nutzer –
weder bei uns noch bei anderen Netzwerken. Bei mehreren tausend Neuanmeldungen pro Tag gestalten
sich Verifikationsprozesse außerdem schwierig, solange sie nicht zuverlässig und zeitsparend
durchgeführt werden können. Das bedeutet im Ergebnis: Alter und Identität der Nutzer können bei der
Anmeldung nicht übergeprüft werden, grundsätzlich kann sich also jeder registrieren.
Um die Nutzer trotzdem wirkungsvoll vor Einblick und Kontaktaufnahme durch Fremde zu schützen, gibt
es im schülerVZ die Privatsphäre-Einstellungen, anhand derer sie selbst bestimmen können, welche Teile
ihres Profils sie für andere Nutzer zugänglich machen möchten. Darüber hinaus können uns die Nutzer
Profile, die in Verdacht stehen, keinem Schüler oder einem Kind unter 12 Jahren zu gehören, melden.
Von diesen Nutzern bzw. ihren Eltern fordern wir dann Kopien der Ausweisdokumente an. Erhalten wir
diese nicht oder weisen sie denjenigen nicht als Schüler zwischen 12 und 21 Jahren aus, löschen wir das
Profil.
schülerVZ arbeitet an verschiedenen Stellen mit Wortfiltern. So schließen wir beispielsweise die
Verwendung bestimmter Profil- oder Gruppennamen von vornherein aus.
Generell ist uns daran gelegen, Beiträge nicht zu zensieren, sondern den Jugendlichen einen
weitestgehend freien Austausch zu ermöglichen. Inhalte werden im schülerVZ nicht proaktiv kontrolliert.
Das heißt aber nicht, dass für Profile, Fotoalben und Gruppen nicht trotzdem klare Regeln gelten:
Inhalte, die gegen den Verhaltenskodex verstoßen, können über die Melden-Funktion an unser Customer
Care-Team übermittelt werden. Dort werden sie schnellstmöglich überprüft und, wenn nötig, gelöscht.
Die Bearbeitung von Meldungen erfolgt stets anonym. Inhalte, die über den Nachrichtendienst oder den Plauderkasten gesendet
werden, können und dürfen wir nicht kontrollieren. Wie bei E-Mails gilt hierbei das Briefgeheimnis,
so dass wir darauf generell keinen Zugriff haben.
Mithilfe umfangreicher Privatsphäre-Einstellungen kann jeder schülerVZ-Nutzer festlegen, wer Einblick in
seine vollständige Profilseite hat und wer ihn kontaktieren kann. Über die Ignorieren-Funktion kann
außerdem gezielt der Kontakt mit einzelnen Personen unterbunden werden. Ignorierte Nutzer können
der ignorierenden Person weder Nachrichten schreiben, noch deren Profil und Fotoalben einsehen.
Fällt unseren Nutzern ein anderer Nutzer auf, der ihnen nicht seriös erscheint oder der sie in irgendeiner
Weise belästigt, sind sie dazu aufgerufen, ihn uns zu melden. Dann können wir entsprechende
Maßnahmen ergreifen.
Inhalte und Taten, die nach dem Strafgesetzbuch (StGB) in Deutschland verboten sind, sind selbstverständlich auch im schülerVZ nicht gestattet. Sobald wir Kenntnis von solchen Inhalten erlangen, löschen wir sie und schalten ggf. das LKA Berlin ein. Sollten Sie betroffen sein (z.B. bei Vorliegen einer Beleidigung) und erwägen, Strafanzeige zu stellen, können Sie Kontakt zum schülerVZ-Team aufnehmen. Wir unterstützen Sie und besprechen weitere Schritte mit Ihnen.
Soweit uns ein staatsanwaltliches oder richterliches Datenauskunfts-Ersuchen vorgelegt wird, sind wir
gesetzlich dazu verpflichtet, angefragte Daten an die staatlichen Ermittlungsbehörden weiterzugeben.
Dabei ist allerdings Eile geboten, denn wir speichern die IP-Adressen, von denen aus auf die Profile
zugegriffen wurde, in Abstimmung mit der Berliner Datenschutzbehörde nur für maximal 5 Tage.
Sollte es einen Vorfall gegeben haben, den Sie zur Anzeige bringen wollen, setzen Sie sich bitte
umgehend mit uns in Verbindung, damit wir Sie bei Ihrem Vorgehen beraten können.
Das schülerVZ-Team stellt den Nutzern verschiedene Inhalte zur Verfügung, um sie über wichtige
Themen zu informieren:
Im schülerVZ gibt es eine pädagogische Nutzerbetreuung, die den Jugendlichen bei Problemthemen und
Krisen zur Seite steht und bei Bedarf auch Hilfen vermittelt. Unter der Leitung unseres Diplom-Sozialpädagogen
Sascha Neurohr begleiten pädagogisch und psychologisch geschulte Moderatoren die
Nutzer in Hilfegruppen zu spezifischen Jugendkrisen und -problemen.
Seit Herbst 2007 gibt es eine Gruppe zum Thema Essstörungen, in der Betroffene wie auch Freunde von
Betroffenen sich über Möglichkeiten zum Umgang mit der Erkrankung austauschen können und
Informationen über Therapieangebote und Beratungseinrichtungen erhalten.
Auch zu selbstverletzendem Verhalten gibt es seit Frühjahr 2008 ein Gruppenangebot. Betroffene
Jugendliche sollen mit ihren Krisen nicht alleingelassen werden, gleichzeitig ist es ihnen ein wichtiges
Bedürfnis, sich in Gruppen mit anderen Betroffenen auszutauschen. Damit das Hauptaugenmerk der Gruppe,
Hilfestellungen zu geben und zu Therapie und Beratung zu motivieren, gewahrt bleibt, sind die Moderatoren
hier besonders aufmerksam. In Fällen akuter Eigengefährdung informiert das schülerVZ-Team umgehend die Behörden, um
eine rasche Krisenintervention zu gewährleisten.
Zu politischem Extremismus und Rassismus sowie zum Thema Cybermobbing bietet schülerVZ ebenfalls
moderierte Gruppen an, um die Nutzer für kritische Themen im Netz zu sensibilisieren und
Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Zu Extremismus und Rassismus gibt es eine inhaltliche
Zusammenarbeit mit dem Projekt „Netz gegen Nazis“.
Als Anbieter eines Sozialen Netzwerks für Jugendliche räumen wir der Vermittlung von Medienkompetenz einen
besonders hohen Stellenwert ein - deshalb haben wir eigens ein Media Education-Team aufgebaut. Hier kümmern
sich ausgebildete Medienpädagogen darum, geeignete Angebote und Materialien bereitzustellen.
Unser Bestreben ist es, den Jugendlichen einen verantwortungsvollen und reflektierten Umgang mit dem Medium
Internet und Sozialen Netzwerken im Allgemeinen und schülerVZ im Speziellen zu vermitteln. Letztlich sollten unsere
Nutzer in der Lage sein, verschiedenste Situationen, mit denen sie während des Nutzungsprozesses konfrontiert werden,
kompetent zu meistern.
Das dafür notwendige Wissen und die erforderlichen Fertigkeiten vermitteln wir auf zwei Ebenen: Zum einen direkt im
schülerVZ, wo verschiedene Informationsangebote, Hinweise, Aktionen
und Maßnahmen unsere Nutzer sensibilisieren sollen. Zum anderen werden wir auch außerhalb der Plattform aktiv - z.B. über
unsere schülerVZ macht
Schule-Workshops mit Schulklassen oder durch unsere
Schulbesuche via Skype. Je nach Thema
arbeiten wir projektorientiert mit verschiedenen medienpädagogischen Akteuren zusammen, nehmen an Fachveranstaltungen teil
und stehen auf Wunsch als Referenten zur Verfügung.
Ein besonderes Anliegen ist es uns, auch die Eltern und Lehrer unserer jungen Nutzer einzubeziehen: So klären wir über
Besonderheiten Sozialer Netzwerke und potenzielle Problembereiche bei der Internetnutzung auf und halten verschiedene
Angebote und Materialien bereit, um sie bei der Medienerziehung zu beraten und zu unterstützen.
schülerVZ ist Mitglied der Freiwilligen Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter FSM, von der wir
auf die Einhaltung jugendschutzrechtlicher Vorgaben kontrolliert werden. Die FSM betreibt eine
Beschwerdestelle, die Bedenken zu Internetangeboten annimmt und diese prüft.
Darüber hinaus stehen wir regelmäßig in konstruktivem Austausch mit den Verantwortlichen von
jugendschutz.net. Dabei handelt es sich um eine von den Jugendministerien der Bundesländer
gegründete und mittlerweile an die KJM angegliederte Stelle, deren Aufgabe es ist, die Inhalte von
Telemedien zu überprüfen und die Umsetzung von Jugendschutzbestimmungen durchzusetzen.
Auf den Seiten von jugendschutz.net finden Sie zahlreiche informative Angebote zu Themen wie
Gewaltdarstellungen und Rechtsextremismus im Internet und können darüber hinaus
Jugendschutzverstöße, die Ihnen im Internet aufgefallen sind, melden.
Informationen zum Thema Jugendschutz im Internet finden Sie auch auf den Seiten von klicksafe.de,
der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, bei den Beratungsseiten der Polizei und auf
ins@fe.
Der Jugendschutzbeauftragte einer Webseite ist nach § 6 Abs. 3 JMStV Ansprechpartner für die Nutzer und berät den Betreiber in Sachen Jugendschutz. Auch Eltern und Lehrern steht er für rechtliche Fragen und Hilfe bei konkreten Problemen zur Verfügung. Schreiben Sie hierfür an jugendschutz[at]schuelervz[dot]net.
Die Basis von schülerVZ ist das Vertrauen der Mitglieder in unsere Plattform. Der Schutz der persönlichen Daten gehört deshalb zu unseren wichtigsten Grundsätzen. Alle personenbezogenen Daten, die die Schüler bei der Registrierung im schülerVZ sowie während der Nutzung der Plattform angeben, werden ausschließlich dazu verwendet, die Nutzung der Seite zu ermöglichen.
Das schülerVZ-Team nimmt die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz sehr ernst. Die im System
gespeicherten Daten werden nicht an Dritte weitergereicht, Passwörter werden verschlüsselt in
abgesicherten Datenbanken hinterlegt und E-Mail-Adressen werden nicht zum Versand von Werbung
verwendet. Es gibt keine zielgruppenspezifische Werbung im schülerVZ und es werden keine
Nutzungsanalysen erstellt.
Sämtliche Inhalte des schülerVZ sind vor dem Zugriff durch Suchmaschinen geschützt, Profile und
Fotoalben sind also nicht für jedermann sichtbar. Die Jugendlichen können ihre selbst veröffentlichten
Daten jederzeit selbst wieder löschen und haben so, da gelöschte Daten bei uns generell nicht
rekonstruierbar sind, ihre Daten vollständig unter Kontrolle.
Ausführlich können Sie dies in unserer Datenschutz-Erklärung und unserer Datenschutz-Information
nachlesen.
Das schülerVZ als Soziales Netzwerk basiert auf der virtuellen Abbildung real existierender Freundschaften. Damit die Jugendlichen das schülerVZ nutzen können, müssen sie sich ein Profil anlegen. Dabei sind folgende Angaben obligatorisch:
Wenn die Nutzer einzelne Profilinhalte, Fotos oder ihren kompletten Account löschen, werden die
betreffenden Daten vollständig entfernt und sind danach nicht mehr rekonstruierbar.
Einzelne Inhalte kann der Nutzer über die entsprechenden Funktionen, den ganzen Account unter dem
Menüpunkt „Mein Account“ selbst löschen.
Alternativ kann er sich auch direkt per E-Mail, Fax oder Brief an uns wenden und um die Löschung
bitten. Hierfür benötigen wir folgende Angaben:
schülerVZ-Nutzer haben die Möglichkeit, durch umfangreiche Privatsphäre-Einstellungen ihre Daten vor
Fremden zu schützen. So kann zum Beispiel eingestellt werden, dass nur befreundete Nutzer die
Profilseite vollständig ansehen können. Alle anderen sehen dann nur das eingeschränkte Profil mit
Profilbild, dem Namen und der Schule. Es kann außerdem festgelegt werden, dass das Geburtsdatum
ausgeblendet und der Nachname nur als Initial angezeigt wird.
Die Schüler finden zu diesem Thema und zu weiteren Fragen, z.B. zu Passwörtern, zum Melden und
Ignorieren oder zum Verhaltenskodex, Informationen in der Rubrik Sicherheit.
Damit sich niemand widerrechtlich Zugang zu den Accounts unserer Nutzer verschaffen kann, ist es
wichtig, dass diese sich ein sicheres Passwort wählen und gut darauf aufpassen. Besonders sicher sind
Passwörter aus mehr als fünf Zeichen, die sowohl Groß- und Kleinbuchstaben, als auch Zahlen und
Sonderzeichen enthalten.
Es ist wichtig, dass das Passwort weder der besten Freundin noch dem kleinen Bruder verraten wird.
Außerdem sollten die Schüler darauf achten, bei der Nutzung von schülerVZ an fremden Rechnern die
automatische Passwortspeicherung des Browsers zu deaktivieren und sich im Anschluss über „raus hier“
wieder auszuloggen. Zu diesem Thema haben wir zahlreiche nützliche Ratschläge in der Rubrik
Sicherheit zusammengestellt. Ob das gewählte Passwort sicher ist, kann bei der Anmeldung selbst und
später jederzeit bei der Änderung des Passworts überprüft werden.
Sollten die Nutzer ihr Passwort vergessen, können sie sich eigenständig ein neues Passwort erstellen. Zu
diesem Zweck muss über die Funktion Passwort vergessen? ein neues Passwort angefordert werden. Um
sicherzustellen, dass niemand Fremdes das Passwort ändert, wird ein Bestätigungs-Link an die
registrierte E-Mail-Adresse verschickt. Erst nachdem dieser abgerufen wurde, kann ein neues Passwort
erstellt werden.
Passwörter werden bei uns verschlüsselt gespeichert, das bedeutet, dass auch schülerVZ-Mitarbeiter die
Passwörter nicht einsehen können. schülerVZ fordert Nutzer niemals dazu auf, ihre Login-Daten
mitzuteilen. Sollte Ihr Kind einmal eine Nachricht mit entsprechendem Inhalt erhalten, handelt es sich
dabei um illegales Phishing. Die entsprechende Nachricht sollte umgehend gelöscht und auf keinen Fall
beantwortet werden.
Das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regulieren umfassend, welche
Vorraussetzungen in Deutschland ansässige Betreiber in puncto Datenschutz bei ihren Internetangeboten
erfüllen müssen.
Der für die VZ-Gruppe zuständige Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
kontrolliert uns mit seiner Behörde auf Einhaltung dieser Gesetze. Auch über diese Aufgabe hinaus
besteht zwischen ihm und der VZ-Gruppe ein regelmäßiger Austausch.
In der Datenschutz-Erklärung und der Datenschutz-Information können Sie genau erfahren, welche
Daten von schülerVZ erhoben, gespeichert und genutzt werden.
Ohne ausdrückliche Einwilligung der Nutzer übermittelt schülerVZ grundsätzlich keine
personenbezogenen Daten an Dritte.
Jeder Nutzer vefügt selbstverständlich über das Recht auf Selbstauskunft. Die
durch uns gespeicherten personenbezogenen Daten kann er jederzeit per Post erfragen.
Zu Zwecken der Strafverfolgung und zur Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum oder
Persönlichkeitsrechten ist schülerVZ gesetzlich dazu verpflichtet, auf Anordnung eines Richters oder
Staatsanwalts die personenbezogenen Daten an Ermittlungs-, Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden
weiterzugeben.
Bei der Anmeldung im schülerVZ müssen die Nutzer unsere Datenschutz-Erklärung zur Kenntnis nehmen.
Darüber hinaus haben wir eine Datenschutz-Information
formuliert. Sie klärt die Nutzer in leicht verständlicher Sprache über rechtliche Vorgaben zum Datenschutz, unsere Verpflichtungen als
Betreiber sowie ihre eigenen Möglichkeiten, ihre Daten zu schützen, auf.
Fragen zum Thema Datenschutz können in der Gruppe Datenschutz im schülerVZ oder per E-Mail
an datenschutz[at]schuelerVZ[dot]net an uns gerichtet werden.
Auch auf anderen Seiten können Sie viele hilfreiche Informationen zum Thema Datenschutz finden:
Nutzer, die sich seit Juni 2009 angemeldet haben, können in ihren Privatsphäre-Einstellungen die Sichtbarkeit ihres Profils in drei voreingestellten Stufen regulieren (Bereits länger registrierte Nutzer regulieren jeden Bereich ihrer Privatsphäre einzeln.):
Zusätzlich zu diesen drei voreingestellten Stufen kann der Nutzer einzelne Bereiche seiner Privatsphäre individuell auf seine Bedürfnisse anpassen.
Für neuangemeldete Nutzer ist die Sichtbarkeit des Profils grundsätzlich als „geschlossen“ voreingestellt. Sie erhalten darüber eine Information auf ihrer Startseite und können dann frei entscheiden, ob und inwieweit sie diese Einstellung ändern möchten.
Leider gibt es auch hier im schülerVZ hin und wieder Nutzer, die gegen die Regeln verstoßen. In einem solchen Fall kommt es darauf an, sowohl den Betroffenen Hilfe anzubieten und ihnen den Rücken zu stärken, als auch die Täter zu identifizieren und sie mit den Konsequenzen ihres Handelns zu konfrontieren.
Wenn Sie uns einen Mobbing-Vorfall im schülerVZ melden möchten, informieren Sie sich bitte in unserer
Meldeanleitung, welche Informationen wir von Ihnen benötigen. Diese Hinweise helfen uns, Ihre
Meldung nachvollziehen zu können. So können wir die betreffenden Inhalte prüfen und die
entsprechenden Maßnahmen ergreifen.
Wir empfehlen Ihnen außerdem, die betreffenden Inhalte für den Eigenbedarf per Screenshot zu sichern,
so dass wir sie nach unserer Überprüfung entfernen können.
Für die Aufarbeitung des Vorfalls empfiehlt es sich, das Umfeld einzubeziehen. Da Mobbing seinen Ursprung meist im
Klassenverband hat, raten wir Ihnen, den Klassen- oder Vertrauenslehrer zu informieren
und darüber hinaus das persönliche Gespräch mit den Eltern der Beteiligten zu suchen.
Tipp für Eltern:
Gehen Sie auf Ihr Kind ein! Klären Sie die Umstände in ruhiger Atmosphäre und respektieren Sie die
Meinung und Reaktionen ihres Kindes. Achten Sie außerdem auf seine Entwicklung nach dem Vorfall.
Änderungen im Verhalten, z.B. Abkapselung vom sozialen Umfeld, sollten aufmerksam beobachtet
werden. Möglicherweise benötigt Ihr Kind zusätzliche Hilfe, z.B. von einem Schulpsychologen.
Tipp für Lehrer:
Vielleicht können Sie gemeinsam mit Ihren Schülern das Thema Mobbing im Unterricht aufgreifen.
Neben unseren Arbeitsmaterialien empfehlen wir Ihnen dazu das
Unterrichtsmodul Was tun bei Cyber-Mobbing?
von klicksafe.de. Beobachten Sie außerdem die Dynamik innerhalb des Klassenverbunds und
ergreifen Sie gegebenenfalls Maßnahmen, um Außenseiter zu integrieren und den Zusammenhalt der
Gruppe zu stärken.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf klicksafe.de und auf der Anti-Mobbing-Seite des
Seitenstark-Netzwerkes.
Wurde von Ihnen oder Ihrem Kind ein unechtes (also „Fake“-) Profil erstellt, geben Sie uns bitte möglichst konkrete Hinweise, mit deren Hilfe wir dieses Profil finden können:
Wenn Sie den Verdacht haben, dass das Passwort Ihres Kindes geknackt wurde, sollten Sie zunächst
überprüfen, ob seine E-Mail-Adresse unverändert im Account angegeben ist. Fordern Sie hierzu über die
Passwort vergessen?-Funktion einen Link zur Erstellung eines neuen Passworts an. Mit seinem neuen,
sicheren Passwort kann sich Ihr Kind dann in seinen Account einloggen und den Schaden selbst
beheben.
Sollte die E-Mail mit dem Passwort-Link nicht eintreffen, wurde vermutlich bereits die E-Mail-Adresse
ausgetauscht. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte, dann können wir eine neue E-Mail-Adresse
einsetzen. Hierfür benötigen wir neben konkreten Angaben zum Vorfall aus Sicherheitsgründen auch
Ausweiskopien des Nutzers und eines Erziehungsberechtigten, sowie die neue E-Mail-Adresse, die
eingesetzt werden soll.
In jedem Fall sollte das neue Passwort unseren (im „Passwort ändern“-Prozess genannten)
Sicherheitsstandards entsprechen und niemandem mitgeteilt werden. An fremden Rechnern sollte
besonders sorgfältig aufgepasst werden: Ihr Kind muss sich nach der Nutzung immer ausloggen und
gegebenenfalls die automatische Passwortspeicherung des Browsers deaktivieren. Ausführliche
Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unseren Sicherheitsseiten.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir nicht ermitteln, wer sich widerrechtlich Zugang zu einem
Profil verschafft hat. Dies ist Ermittlungsbehörden vorbehalten und erfolgt nur, wenn eine Strafanzeige
gestellt wird. Je nach Vorfall sollte individuell abgeschätzt werden, ob dieser Schritt notwendig ist.
Vielleicht haben sich lediglich Freunde, die das Passwort herausbekommen haben, einen schlechten
Scherz erlaubt? Dann ist ein persönliches Gespräch mit den Verdächtigen sicher der bessere Weg. Wurde
das Profil jedoch z.B. missbraucht, um strafrechtlich relevante Inhalte zu veröffentlichen oder andere
Nutzer zu bedrohen, empfehlen wir Ihnen, Strafanzeige zu erstatten und sich unverzüglich an uns zu
wenden.
Wenn Sie uns einen Vorfall im schülerVZ melden möchten, informieren Sie sich bitte in unserer
Meldeanleitung darüber, welche Informationen wir von Ihnen benötigen. Diese Hinweise helfen uns, Ihre
Meldung nachvollziehen zu können. So können wir die betreffenden Inhalte prüfen und die
entsprechenden Maßnahmen ergreifen.
Darüber hinaus können Sie die betreffenden Inhalte per Screenshot sichern, um sie auch nach der
Löschung noch vorlegen zu können.
Stammen die Absender der Beleidigungen aus dem persönlichen Umfeld Ihres Kindes, empfehlen wir
Ihnen, Eltern und Lehrer hinzuzuziehen, um den Vorfall und seine Hintergründe im persönlichen
Gespräch zu klären. Handelt es sich beim Urheber um einen fremden Nutzer, können erneute
Beleidigungen im ersten Schritt durch Aktivierung der Ignorieren-Funktion unterbunden werden.
Unter Umständen empfiehlt es sich auch, die Privatsphäre-Einstellungen zu überprüfen. So können
unerwünschte Kontaktaufnahmen verhindert werden. Beinhalten die Äußerungen konkrete Drohungen,
sollten Sie individuell abwägen, ob Sie zusätzlich eine Strafanzeige gegen den Absender in Betracht
ziehen. Setzen Sie uns in diesem Fall bitte bald in Kenntnis.
Tipp für Eltern:
Gehen Sie auf Ihr Kind ein! Klären Sie die Umstände in ruhiger Atmosphäre mit ihm und respektieren Sie
seine Meinung und Reaktionen. Achten Sie außerdem auf seine Entwicklung nach dem Vorfall.
Änderungen im Verhalten, z.B. eine Abkapselung vom sozialen Umfeld, sollten aufmerksam beobachtet
werden. Möglicherweise benötigt Ihr Kind zusätzliche Hilfe, z.B. von einem Schulpsychologen.
Tipp für Lehrer:
Vielleicht haben Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit Ihren Schülern das Thema Verhalten im Internet
und in Sozialen Netzwerken im Unterricht zu erarbeiten. Neben unseren Arbeitsmaterialien empfehlen
wir Ihnen dazu das Unterrichtsmodul Was tun bei Cyber-Mobbing? von klicksafe.de. Beobachten Sie
außerdem die Dynamik innerhalb des Klassenverbunds und ergreifen Sie gegebenenfalls Maßnahmen,
um Außenseiter zu integrieren und den Zusammenhalt der Gruppe zu stärken.
Haben Sie den Verdacht, dass es sich bei einem bestimmten Nutzer nicht um einen Schüler, sondern um
einen Erwachsenen handelt?
Ein Profilbild, das keinen Schüler zeigt, kann ebenso ein Hinweis darauf sein wie ein „Kennen wir uns?“
oder ähnlich lautende Einträge auf der Pinnwand. Auch die Tatsache, dass ein Nutzer keine Freunde an
seiner eigenen Schule hat, ist verdächtig.
Wenn Sie einen Verdacht melden möchten, benötigen wir möglichst konkrete Angaben, um das Profil zu
finden:
Wenn Sie uns über einen Inhalt im schülerVZ informieren möchten, der gegen den schülerVZ-Verhaltenskodex verstößt oder der Ihres Erachtens für schülerVZ ungeeignet ist, benötigen wir möglichst genaue Angaben, um Ihre Meldung nachvollziehen zu können:
Immer wieder kursieren im schülerVZ Kettenmails - das lässt sich leider nicht vermeiden. Aus
Datenschutzgründen haben wir keinen Einblick in die persönlichen Nachrichten unserer Nutzer und
können daher nicht nachvollziehen, wer diese Nachrichten in Umlauf bringt und wie stark sie sich
verbreiten. Aus diesem Grund informieren wir unsere Nutzer an zahlreichen Stellen auf der Plattform
(z.B. im Verhaltenskodex, im Klartext oder auf unseren Sicherheitsseiten) und klären sie darüber auf,
woran sie Kettennachrichten erkennen und wie sie mit ihnen umgehen sollten.
Zwei Beispiele:
Nachrichten, in denen der Empfänger aufgefordert wird, sie an möglichst viele Personen weiterzuleiten,
sollten grundsätzlich ignoriert und nicht weitergeschickt werden. Zusätzlich sollte man den Absender
kurz darauf aufmerksam machen, dass es sich beim Inhalt der Nachricht nicht um die Wahrheit handelt
und dass er diese nicht weiter verbreiten sollte. Wir, die Betreiber von schülerVZ, verschicken
grundsätzlich keine derartigen Nachrichten an unsere Nutzer, sondern nutzen die offiziellen
Kommunikationswege auf der Startseite oder im Klartext, um unsere Nutzer zu erreichen.
Gelegentlich kommt es vor, dass sich Schüler Accounts „im Namen von schülerVZ“ anlegen. Damit
schreiben sie andere Nutzer an und fragen diese z.B. nach deren Log In-Daten. Diese Nachrichten
sollten unbedingt ignoriert und die Profile gemeldet werden. Mitarbeiter von schülerVZ fragen
grundsätzlich niemals nach den Passwörtern der Nutzer!
Profile, die tatsächlich dem schülerVZ-Team gehören, sind an dem Schriftzug „… ist schülerVZ-
Spezialist(in)“ zu erkennen, der sich direkt über den Profilinformationen befindet.
Wenn Ihr Kind ein Fotoalbum anlegt oder ein Profilbild hochlädt, ist es wichtig, dass dabei einige rechtliche Vorraussetzungen beachtet werden.
Fotos, Grafiken, Bilder usw., die eine andere Person gemacht hat, unterliegen in der Regel deren Urheberrecht. Das Urheberrecht in Deutschland richtet sich nach dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) und ist sehr weitreichend. Deswegen sollte ihr Kind wirklich nur solche Bilder im schülerVZ verbreiten, die es selbst gemacht hat. Auch bearbeitete oder veränderte Bilder Dritter sollten nicht hochgeladen werden.
Auch das Recht am eigenen Bild muss eingehalten werden. Es steht nach § 22 Kunsturhebergesetz
(KunstUrhG) jedem Menschen zu und bedeutet, dass ihr Kind ein Bild nur weiterverbreiten darf, wenn
alle darauf abgebildeten Personen dem zugestimmt haben. Bilder anderer Personen dürfen nur ohne
deren Einwilligung verbreitet werden, wenn diese Personen Teil der Zeitgeschichte sind, nur als Beiwerk
neben einer Landschaftsaufnahme zu sehen sind oder in einer größeren Gruppe mit anderen abgebildet
sind. Grundsätzlich ist es immer ratsam, nur Bilder von Personen zu veröffentlichen, die man kennt und
die der Veröffentlichung zugestimmt haben.
Wenn Sie uns einen Verstoß gegen diese Regelungen melden möchten, geben Sie uns bitte möglichst
genaue Anhaltspunkte, anhand derer wir Ihre Meldung nachvollziehen können:
Damit Sie das schülerVZ-Team über Verstöße gegen den Verhaltenskodex informieren können, gibt es an verschiedenen Stellen auf der Plattform die Funktion „Melden“.
Die Schüler erfahren auf unserer Infoseite zum Thema „Melden“, was genau sie tun müssen, um das schülerVZ-Team über Probleme zu informieren.
Als Eltern oder Lehrer können Sie uns natürlich auch gern jederzeit kontaktieren. Bitte informieren Sie sich vorher in unserer Meldeanleitung, welche Informationen wir genau von Ihnen benötigen.
Wird uns ein Vorfall gemeldet, prüfen wir diesen und ziehen je nach Sachlage entsprechende
Konsequenzen. Diese reichen von der Verwarnung der involvierten Nutzer über Sperrung bis hin zur
Löschung der Inhalte, Gruppen oder Nutzerprofile.
Wichtig ist: Wir können nur dann tätig werden, wenn Sie uns umgehend informieren. Oft werden
Einträge oder Gruppen schnell wieder gelöscht und sind dann für uns nicht mehr auffindbar.
So sollten sie vorgehen:
Die meisten technischen Probleme lassen sich unkompliziert beheben, indem Sie ihren Browser aktualisieren. Löschen Sie zunächst die Cookies und leeren Sie den Cache Ihres Browsers:
schülerVZ-Nutzer können ihren Account jederzeit selbständig löschen - ohne Angabe von Gründen und
ohne Einhaltung einer Frist. Einfach in der Rubrik „Mein Account“ auf die Schaltfläche „Meinen Account
löschen“ klicken. Alternativ kann die Abmeldung auch per E-Mail an abmeldung[at]schuelervz[dot]net
oder per Post an VZnet Netzwerke Ltd., Saarbrücker Str. 38, 10405 Berlin erfolgen. Es genügt eine
einfache Nachricht, die eine Ausweiskopie zur eindeutigen Identifikation und die zuletzt für schülerVZ
verwendete E-Mail-Adresse enthält.
Bei minderjährigen Nutzern haben Eltern oder Erziehungsberechtigte das Recht, der Nutzung von
schülerVZ zu widersprechen und die Löschung des Accounts zu verlangen. Schicken Sie uns zu diesem
Zweck eine unterschriebene schriftliche Aufforderung, die den Namen, das Geburtsdatum sowie die
Schule Ihres Kindes enthält. Aus Sicherheitsgründen benötigen wir außerdem eine Kopie des
Personalausweises eines Erziehungsberechtigten sowie des Kinderausweises (oder eines vergleichbaren
Dokuments) des Nutzers.
Mit dem Löschen eines Profils werden alle Daten (Profilangaben, Fotoalben, Nachrichten usw.)
unwiderruflich und endgültig gelöscht. Beiträge in Diskussionsgruppen, Fotokommentare und Pinnwand-
Einträge bleiben bestehen, sind dann allerdings nicht mehr mit dem Nutzernamen, sondern mit
„gelöschter Nutzer“ gekennzeichnet.
Tipp für Eltern:
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind das schülerVZ nutzt, empfehlen wir Ihnen, den Account mit ihm
gemeinsam zu löschen. Dabei können Sie ihm Ihre Beweggründe erklären und etwaige Sorgen
verdeutlichen. Bedenken Sie, dass die Löschung des Profils „hinter seinem Rücken“ vermutlich einen
Vertrauensbruch darstellen würde und dass Dinge, die aus unklaren Gründen verboten sind, meist
besonders spannend erscheinen.
Die meisten ihrer Profildaten können die Nutzer selbständig ändern. Der Profilname und die Schule
können allerdings nur alle drei Monate verändert werden – so vermeiden wir ein wildes Hin- und
Herwechseln der Nutzer zwischen verschiedenen Identitäten. Sollte hier, z.B. aufgrund eines Umzugs,
eine zeitigere Änderung erforderlich sein, können wir diese Sperre zurücksetzen. Auch die Korrektur des
bei der Anmeldung angegebenen Geburtsdatums können wir vornehmen.
Gibt es Schwierigkeiten, weil z.B. das Passwort geknackt und die E-Mail-Adresse verändert wurde, haben
wir die Möglichkeit, eine neue E-Mail-Adresse einzusetzen. Aus Sicherheitsgründen benötigen wir hierfür
jedoch folgende Angaben:
Nahezu alle Jugendlichen verfügen heutzutage über eine hohe Technikkompetenz. Allerdings mangelt es ihnen oft an Wissen, wie man mit den scheinbar grenzenlosen Möglichkeiten des Internets sicher umgeht, was dabei erlaubt ist und was nicht. Deshalb haben wir hier ein paar Informationen zum Thema „Medienerziehung“ für Sie zusammengestellt.
Um sich im schülerVZ registrieren zu können, benötigt Ihr Kind eine Einladung durch einen bereits
angemeldeten Nutzer. Das Prinzip „invitation only“ (also: „nur für Eingeladene“) erhöht die Schwelle für
Erwachsene, sich widerrechtlich einen Zugang zum schülerVZ zu verschaffen und dient somit der
Sicherheit unserer Nutzer. In der Einladungs-E-Mail befindet sich ein Link, der sieben Tage gültig ist und
über den man die Anmeldeseite erreicht.
Besonders jüngere Nutzern sollten sich mit der Unterstützung ihrer Eltern anmelden. Alternativ können
Sie auch nur die Bereiche mit Ihrem Kind besprechen, die besonders wichtig für eine sichere Nutzung
von schülerVZ sind:
schülerVZ richtet sich ausschließlich an Schüler zwischen 12 und 21 Jahren. Gast-Accounts für Eltern
oder Lehrer gibt es nicht.
Wir möchten den Jugendlichen einen Raum bieten, in dem sie sich wie auf dem Schulhof oder in ihrer
Freizeit möglichst ungestört über die Dinge austauschen können, die sie interessieren. Sicher gibt es
Situationen, in denen Sie sich Zugriff auf unsere Seiten wünschen. Jedoch sehen wir in der Anwesenheit
von Erwachsenen im schülerVZ ein Risiko für diesen angestrebten Schutzraum.
Am besten setzen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind vor das schülerVZ und lassen sich von ihm zeigen,
was es da so macht. So signalisieren Sie Interesse und schaffen eine Vertrauensbasis, die Ihr Kind
ermutigt, sich jederzeit an Sie zu wenden. Einen ausführlichen Einblick in alle schülerVZ-Funktionen
erhalten Sie auf unserer Tour. Für speziellere Fragen oder bei auftretenden Problemen können Sie uns
gern kontaktieren.
Tipp für Eltern:
Um ein Gefühl dafür zu bekommen, was man in einem sozialen Netzwerk machen kann und was Ihre
Kinder am schülerVZ so begeistert, melden Sie sich doch einfach auf unserer Erwachsenen-Plattform
meinVZ an. Bis auf einige Unterschiede (so können im schülerVZ beispielsweise keine Videos in Gruppen
eingebunden werden, außerdem weichen die Privatsphäre-Einstellungen leicht ab) gleichen sich die
Funktionen der Netzwerke.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, auch hier gelten Gesetze und Regeln. Verstöße müssen nicht
hingenommen werden. Ermutigen Sie Ihr Kind, die „Melden“-Funktion zu benutzen, wenn es mit
unangebrachtem Verhalten oder Inhalten konfrontiert wird.
Meldungen werden vom schülerVZ-Team immer anonym bearbeitet, der Gemeldete erfährt also in
keinem Fall, wer ihn gemeldet hat.
Selbstverständlich können auch Sie uns Verstöße melden. Indem Sie jedoch Ihr Kind anregen, selbst
aktiv zu werden und so für Werte und Regeln einzutreten, geben Sie ihm die Möglichkeit, seine eigene
Persönlichkeit und ein positives Selbstwertgefühl zu entwickeln.
Mittlerweile gibt es im Internet zahlreiche qualitativ hochwertige Informationsangebote für Eltern. Stöbern Sie einfach mal in unseren Linktipps – dort finden Sie eine Menge interessanter Tipps und Materialien zur Medienerziehung.
Wenn Schüler den Schulweg das erste Mal allein gehen, haben sie diesen vorher schon mehrmals
gemeinsam mit ihren Eltern beschritten und dabei gelernt, an welche Verkehrsregeln sie sich halten
müssen. Ebenso sollten Sie ihre Kinder ins Internet begleiten und ihnen auch hier die wichtigsten Regeln
vermitteln, Grenzen setzen und Absprachen treffen, mit denen beide Seiten einverstanden sind.
So können vor allem für die Jüngeren Internet-Zeiten vereinbart werden, um zu vermeiden, dass sie die
Zeit und darüber hinaus alles andere vergessen. Empfehlenswert ist beispielsweise ein
Wochenkontingent, das je nach Interessen und Alter des Jugendlichen individuell festgelegt werden kann
und aus dem er sich dann selbstständig die Stunden einteilen kann.
Eine weitere wichtige Regel, die gelten sollte, betrifft die Weitergabe persönlicher Daten. Im schülerVZ
haben die Nutzer die Möglichkeit, ihre Angaben mithilfe umfangreicher Privatsphäre-Einstellungen zu
schützen. Gehen Sie diese bei der Anmeldung gemeinsam durch und besprechen Sie, in welchem Fall
welche Daten für wen sichtbar sind. Auf diese Weise können Sie gemeinsam eine individuelle und
altersgemäße Regelung finden.
Nicht zuletzt müssen im Internet auch Verhaltensregeln beachtet werden. Simpel gesagt: ebenso
respektvoll und freundlich, wie man im echten Leben mit seinem Gegenüber umgeht, sollte man es auch
im Internet tun. Deshalb haben wir gemeinsam mit unseren Nutzern den schülerVZ-Verhaltenskodex
formuliert. Er ist unser verbindlich geltendes Regelwerk und wurde im Rahmen eines Wettbewerbs von
den Schülern durch altersgerechte veranschaulichende Videos ergänzt.
Ob Sie die Nutzungsgewohnheiten Ihres Kindes regelmäßig kontrollieren, bleibt natürlich Ihnen
überlassen. Wir empfehlen jedoch, eine gemeinsame Gesprächs- und Vertrauensgrundlage zu schaffen,
auf deren Basis sich Ihr Kind jederzeit an Sie wenden kann, wenn Fragen oder Probleme auftreten oder
es einfach seine Erfahrungen mitteilen möchte.
Da es beim Surfen im Internet nahezu unvermeidlich ist, dass Jugendliche neben positiven auch negative
Erfahrungen machen, ist es wichtig, dass sie darauf vorbereitet sind und damit umzugehen wissen.
Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Kind über Risiken, die die Veröffentlichung von Privatem oder Fotos
birgt, z.B. Daten-, Foto- oder Identitätsmissbrauch.
Klären Sie es über mögliche Kontaktrisiken (z.B. durch Internetbekanntschaften) ebenso auf wie über
das richtige Verhalten bei der Konfrontation mit jugendgefährdenden Inhalten.
Im schülerVZ gibt es die „Melden“-Funktion – ermutigen Sie Ihr Kind, diese zu nutzen. Das Internet ist
kein rechtsfreier Raum, Regelverstöße müssen nicht geduldet werden. Alle Meldungen werden
selbstverständlich anonym bearbeitet.
Da die Vermittlung dieser Anliegen schnell als belehrend und bevormundend aufgefasst werden kann,
sollten Sie das Gespräch in entspannter Atmosphäre und auf Augenhöhe führen. Fragen Sie
beispielsweise nach, was Ihr Kind im schülerVZ eigentlich genau macht und worüber es sich vor der
Anmeldung bereits informiert hat. Auf diese Weise kann Ihr Kind eigenes Wissen demonstrieren, Sie
können seine Bemühungen anerkennen und, wenn nötig, helfend ergänzen.
Verhält sich Ihr Kind in Ihren Augen nicht bedacht genug, empfehlen wir Ihnen, Ihre Sorgen nicht in
Vorgaben und Verbote zu formulieren. Regen Sie Ihr Kind stattdessen zum Nachdenken an, indem Sie
beispielsweise fragen, ob die öffentlichen Einträge auch vom Klassenlehrer gelesen werden könnten,
wenn dieser sich einen Zugang zum schülerVZ verschafft.
Grundsätzlich gelten im Internet die gleichen Regeln und Werte wie im echten Leben. Lassen Sie sich
nicht von den technischen und situationsbedingten Möglichkeiten verunsichern, die Ihrem Kind unter
Umständen signalisieren, dass online nach anderen Grundsätzen gehandelt wird.
Vermitteln Sie Ihrem Kind Regeln und Grenzen, indem Sie ihm Notwendigkeiten und Hintergründe
erläutern. Auf Verbote, Drohungen mit Sanktionen und die Spekulation über mögliche Konsequenzen
sollten Sie verzichten.
Auch im Internet ist ein gesundes Misstrauen gegenüber Fremden und Bedacht bei der Veröffentlichung
von Privatem angebracht. Gegenseitiger Respekt im Umgang miteinander ist genauso geboten wie die
Achtung geltender Gesetze.
Wird Ihr Kind mit unangebrachtem Verhalten oder unseriösen Inhalten konfrontiert, muss es dies
keinesfalls dulden, sondern kann diese anonym an uns melden. Signalisieren Sie ihm außerdem, dass
es sich bei Fragen oder Problemen jederzeit an Sie wenden kann, ohne Ärger befürchten oder sich schämen
zu müssen.
Nicht nur für Jugendliche ist das Thema Datenschutz eher abstrakt. Mögliche negative Konsequenzen
eines zu leichtfertigen Umgangs mit „harmlosen“ persönlichen Informationen sind wenig greifbar. Es
fehlt die Vorstellungskraft für die Dimensionen des Internets und für potentielle Gefahren.
Beständiges Warnen vor Risiken ist deshalb nur bedingt wirksam. Wichtig sind konkrete Beispiele,
anhand derer das Thema deutlich wird. Greifen Sie deshalb Themen aus der Lebenswelt Ihres Kindes
auf: Ins Internet gestellte Bilder, die von Lehrern, Nachbarn und Fremden gesehen werden können;
Der letzte Streit mit dem Exfreund, den der neue Schwarm auf dessen Pinnwand verfolgen kann;
Gruppentitel wie „Faul und demotiviert“, die die Meinung des Chefs der neuen Praktikumsstelle negativ
beeinflussen.
Fragen Sie, welche Gedanken sich Ihr Kind vor seiner Anmeldung und bei der Gestaltung seines Profils
gemacht hat. Bringen Sie ihm Wertschätzung für das bisher Geleistete entgegen und ergänzen Sie seine
Bemühungen in einem unbefangenen Gespräch.
Zunächst sollten Sie alle Belege für das Mobbing per Screenshot sichern und die Initiatoren ausmachen.
Melden Sie diese zum einen an uns, suchen Sie zum anderen aber auch den Kontakt zum Klassenlehrer.
Wir können zwar im schülerVZ entsprechende Maßnahmen ergreifen, allerdings entsteht Mobbing in der
Regel aus dem sozialen Gefüge des Klassenverbands. Die grundlegende Lösung und Aufarbeitung des
Konflikts muss demnach dort, „an der Wurzel des Problems“, erfolgen. Hilfreiche Informationen und
Materialien hierfür finden sich beispielsweise auf klicksafe.de, „schueler-mobbing“ und „Schüler gegen
Mobbing“.
Sofern es möglich ist, kontaktieren Sie neben der Schule auch die Eltern der Initiatoren. Womöglich
wissen einige Eltern nichts von den Aktivitäten ihrer Kinder und können, nachdem sie informiert sind,
ebenfalls helfen.
Gehen Sie auf Ihr Kind ein! Klären Sie die Umstände in ruhiger Atmosphäre mit ihm und respektieren Sie
seine Meinung und Reaktionen. Achten Sie außerdem auf seine Entwicklung nach dem Vorfall.
Änderungen im Verhalten, z.B. durch Abkapselung vom sozialen Umfeld, sollten aufmerksam beobachtet
werden. Möglicherweise benötigt Ihr Kind zusätzliche Hilfe, z.B. von einem Schulpsychologen.
Sichern Sie die Belege für den Identitätsdiebstahl zunächst per Screenshot. Im Anschluss sollten Sie uns
das gefälschte Profil bzw. die gestohlenen Inhalte melden, damit wir sie schnellstmöglich sperren oder
löschen können.
Hat der Vorfall im Freundeskreis Ihres Kindes zu Irritationen oder Ärger geführt, empfehlen wir Ihnen,
die Umstände in persönlichen Gesprächen aufzuklären. Die Freunde lassen sich sicher, auch anhand des
Verschwindens des Profils, davon überzeugen, dass Ihr Kind nicht der Urheber war.
Vermuten oder wissen Sie, wer der Urheber des Profils war, lohnt sich möglicherweise auch ein klärendes
Gespräch mit ihm und seinen Eltern. So können Sie die Hintergründe klären und eventuell Maßnahmen
für eine Wiedergutmachung festlegen. Generell kann auch eine Thematisierung im Unterricht sinnvoll
sein.
Sollten sich viele persönliche Bilder oder Angaben auf dem Profil befunden haben, klären Sie Ihr Kind
auf, dass dies möglicherweise darauf zurückzuführen ist, dass es seine Bilder und
Profilinhalte nicht genügend geschützt hat. Überprüfen Sie gemeinsam die unterschiedlichen
Privatsphäre-Einstellungen und besprechen Sie die jeweils damit verbundenen positiven und negativen
Konsequenzen.
Sprechen Sie Ihr Kind auf sein Verhalten an und fragen Sie nach den Gründen für sein Handeln.
Möglicherweise war der Auslöser ein Konflikt mit einem Lehrer oder einem Mitschüler, der zu einer
impulsiven und unbedachten Handlung führte, die Ihr Kind mittlerweile bereut.
Möglicherweise benötigt Ihr Kind auch Ihre Hilfe und Unterstützung, um die Regeln in sozialen
Netzwerken zu begreifen.
Wählen Sie dazu Beispiele aus dem echten Leben: Ebenso wenig, wie man seinen Lehrer oder seine
Klassenkameraden im Klassenzimmer beleidigt und angreift, darf man dies im Internet tun. Jedes Profil
gehört schließlich einem echten Menschen mit echten Gefühlen, die man nicht verletzen darf.
Sanktionen wie die Sperrung des Accounts oder „Internetverbot“ erscheinen auf den ersten Blick
sinnvoll, führen jedoch selten zur gewünschten Einsicht. Vielmehr finden Jugendliche leicht
Ausweichmöglichkeiten, indem sie sich einen neuen Account anlegen und das schülerVZ am Computer
von Freunden nutzen. Richten Sie Ihr Augenmerk stattdessen auf die Reflexion des Verhaltens und die
Wiedergutmachung des eventuell verursachten Schadens. So lernt Ihr Kind, Verantwortung für seine
Handlungen zu übernehmen.
Ist Ihr Kind in einen Vorfall verwickelt, bei dem Lehrer oder Mitschüler zu Schaden gekommen sind?
Droht die Schule mit Sanktionen? Dann ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und eine möglichst sachliche
Klärung anzustreben.
Im Idealfall werden die Umstände unter Anhörung aller Beteiligten lückenlos offengelegt. Auf diese
Weise können die involvierten Parteien ihren Standpunkt darstellen und Vorwürfe im persönlichen
Gespräch klären. Gemeinsam mit einem neutralen Vermittler (z.B. dem Vertrauenslehrer) lassen sich so
angemessene Konsequenzen festlegen.
Sollte die Schule Sanktionen anstreben, suchen Sie das persönliche Gespräch. Ihrem Kind sollte die
Möglichkeit gegeben werden, sich bei den Betroffenen zu entschuldigen und eine angemessene
Wiedergutmachung zu leisten.
Sollten die Lehrer selbst den Vorfall aufgedeckt haben, indem sie sich beispielsweise unerlaubt Zugang
zum schülerVZ verschafft haben, können Sie uns das Profil des Lehrers melden und es löschen lassen.
Nahezu alle Jugendlichen verfügen heutzutage über eine hohe Technikkompetenz. Allerdings mangelt es ihnen oft an Wissen, wie man mit den scheinbar grenzenlosen Möglichkeiten des Internets sicher umgeht, was dabei erlaubt ist und was nicht. Deshalb haben wir hier ein paar Informationen zum Thema „Medienerziehung“ für Sie zusammengestellt.
schülerVZ richtet sich ausschließlich an Schüler zwischen 12 und 21 Jahren. Gast-Accounts für Eltern
oder Lehrer gibt es nicht.
Wir möchten den Jugendlichen einen Raum bieten, in dem sie sich wie auf dem Schulhof oder in ihrer
Freizeit möglichst ungestört über die Dinge austauschen können, die sie interessieren.
Sicher gibt es Situationen, in denen Sie sich als Lehrer Zugriff auf unsere Seiten wünschen, um sich z.B.
ein Bild über problematische Inhalte zu machen und die entsprechenden Konsequenzen daraus zu
ziehen. Jedoch sehen wir in der Anwesenheit von Erwachsenen im schülerVZ ein Risiko für diesem
angestrebten Schutzraum und plädieren daher für schulinterne Lösungen. So halten wir z.B. eine
Absprache, bei der Lehrer im Falle auftretender Probleme gemeinsam mit dem/der Schülersprecher/in
über dessen/deren Seite einen Blick auf das schülerVZ werfen, für besonders sinnvoll. Dieses Modell wird
bereits in einigen Schulen erfolgreich praktiziert.
Einen ausführlichen Einblick in alle schülerVZ-Funktionen erhalten Sie auf unserer Tour. Bei spezielleren
Fragen oder auftretenden Problemen können Sie uns gern direkt kontaktieren.
Tipp für Lehrer:
Um ein Gefühl dafür zu bekommen, was man in einem sozialen Netzwerk machen kann und was Ihre
Schüler am schülerVZ so begeistert, melden Sie sich doch einfach auf unserer Erwachsenen-Plattform
meinVZ an. Bis auf einige Unterschiede (so können im schülerVZ beispielsweise keine Videos in Gruppen
eingebunden werden, außerdem weichen die Privatsphäre-Einstellungen leicht ab) gleichen sich die
Funktionen der Netzwerke.
Sollten Sie die Möglichkeit haben, das Thema „Soziale Netzwerke“ im Unterricht zu bearbeiten,
empfehlen wir unsere Arbeitsmappen, die wir als Anregung für Sie entwickelt haben, sowie das
Unterrichtsmodul zu Sozialen Netzwerken von klicksafe.de.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, auch hier gelten Gesetze und Regeln. Verstöße müssen nicht
hingenommen werden. Ermutigen Sie Ihre Schüler, die „Melden“-Funktion zu benutzen, wenn sie mit
unangebrachtem Verhalten oder Inhalten konfrontiert werden. Meldungen werden von uns grundsätzlich
anonym bearbeitet, der Gemeldete erfährt also nicht, wer ihn gemeldet hat. Falls Sie selbst von einem
Vorfall im schülerVZ betroffen sind, sollten Sie zunächst die Belege per Screenshot sichern und die
Initiatoren des Vorfalls ausmachen. Melden Sie diese im nächsten Schritt an uns, dann prüfen wir sie und
ergreifen entsprechende Maßnahmen, über die Sie von uns Rückmeldung erhalten.
Falls es die Angelegenheit erfordert, sollten Sie außerdem Kontakt zu den Eltern suchen, hierfür sind die
Screenshots als Belege sinnvoll. Viele Eltern wissen nichts von den Aktivitäten ihrer Kinder und können,
nachdem sie informiert sind, unterstützend eingreifen.
Es lohnt sich außerdem, entweder den Vorfall konkret oder aber Soziale Netzwerke generell im Unterricht
zu thematisieren. Auf diese Weise rücken Sie das Problem ins Bewusstsein Ihrer Schüler und können
eine präventive Wirkung erzielen. Anregungen und Unterstützung finden Sie in unseren speziell zu
diesen Themen erarbeiteten Unterrichtsmaterialien und auf klicksafe.de.
Eine gute Möglichkeit, das Thema „schülerVZ“ im Unterricht zu thematisieren, bieten unsere
Unterrichtsbesuche per Skype.
In Form einer Skype-Konferenz kann Ihre Schulklasse mit uns über
verschiedene Themen diskutieren. Das können zum einen eingegrenzte Bereiche wie z.B. Datenschutz
im schülerVZ sein, es ist aber auch vorstellbar, allgemeine Fragestellungen zu bearbeiten. Besonders
effektiv ist eine solche Unterrichtseinheit, wenn sie von den Schülern (oder gemeinsam mit ihnen) vor-
und nachbereitet wird.
Zu inhaltlichen, organisatorischen und technischen Fragen nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.
Mittlerweile gibt es im Internet zahlreiche qualitativ hochwertige Informationsangebote für Lehrer. Stöbern Sie einfach mal in unseren Linktipps – dort finden Sie eine Menge interessanter Tipps und Materialien zur Medienerziehung.
Um Sie dabei zu unterstützen, die Themen schülerVZ und Soziale Netzwerke gemeinsam mit Ihren Schülern zu erarbeiten, haben wir verschiedene Unterrichtsmaterialien für Sie entwickelt. In unserem Bereich Angebote finden Sie vier Arbeitsmappen zu den Themen „Soziale Netzwerke“ allgemein, „Privatsphäre und Datenschutz“, „Verhalten und Selbstdarstellung im Internet“, sowie „Außenwirkung von Selbstdarstellungen in sozialen Netzwerken“. Auch klicksafe.de bietet ein spezielles Unterrichtsmodul mit dem Titel Social Communities – Ein Leben im Verzeichnis für die 5. – 7. Klassenstufe an.
Da es beim Surfen im Internet nahezu unvermeidlich ist, dass Jugendliche neben positiven auch negative
Erfahrungen machen, ist es wichtig, dass sie darauf vorbereitet sind und damit umzugehen wissen.
Informieren Sie Ihre Schüler deshalb über Risiken, die die Veröffentlichung von Privatem oder Fotos
birgt, z.B. Daten-, Foto- oder Identitätsmissbrauch.
Klären Sie sie über mögliche Kontaktrisiken (z.B. durch Internetbekanntschaften) ebenso auf wie über
das Verhalten bei der Konfrontation mit jugendgefährdenden Inhalten.
Im schülerVZ gibt es die Melden-Funktion – ermutigen Sie Ihre Schüler, diese zu nutzen. Das Internet
ist kein rechtsfreier Raum, Regelverstöße müssen nicht geduldet werden. Alle Meldungen werden
selbstverständlich anonym bearbeitet.
Jugendliche kennen sich mit den Möglichkeiten der Neuen Medien meist besser aus als Erwachsene und
verfügen deshalb über ein entsprechendes Selbstbewusstsein. Achten Sie deshalb darauf, bei der
Aufklärung nicht belehrend oder bevormundend zu wirken. Nutzen Sie vielmehr den „Expertenstatus“
Ihrer Schüler, um das Thema in einem Unterrichtsgespräch auf Augenhöhe zu erarbeiten. Fragen Sie
beispielsweise, was Ihre Schüler im schülerVZ machen und worüber sie sich vor der Anmeldung bereits
informiert haben. Auf diese Weise können die Jugendlichen eigenes Wissen demonstrieren, gleichzeitig
können Sie ihre Bemühungen anerkennen und, wenn nötig, helfend ergänzen.
Ergänzend zum Elternhaus ist es auch Aufgabe der Schule, Medien- und soziale Kompetenz zu
vermitteln.
Grundsätzlich gelten im Internet die gleichen Regeln und Werte wie im echten Leben. Vermitteln Sie sie
Ihren Schülern, indem Sie ihnen Notwendigkeiten und Hintergründe erläutern und sie gemeinsam
diskutieren. Auf Verbote, Drohungen mit Sanktionen und die Spekulation über mögliche Konsequenzen
sollten Sie verzichten. Eine Wirkung erzielen Sie nur, wenn die Kinder und Jugendlichen Regeln und
Grenzen verstehen und akzeptieren.
Auch im Internet ist ein gesundes Misstrauen gegenüber Fremden und Bedacht bei der Veröffentlichung
von Privatem angebracht. Gegenseitiger Respekt im Umgang miteinander ist genauso geboten wie die
Achtung geltender Gesetze.
Werden Ihre Schüler mit unangebrachtem Verhalten oder Inhalten konfrontiert, müssen sie dies
keinesfalls dulden, sondern sollten die Melden-Funktion nutzen. Alle Meldungen werden grundsätzlich
anonym bearbeitet.
Nicht nur für Jugendliche ist das Thema Datenschutz eher abstrakt. Mögliche negative Konsequenzen
des zu leichtfertigen Umgangs mit „harmlosen“ persönlichen Informationen sind wenig greifbar. Es fehlt
die Vorstellungskraft für die Dimensionen des Internets und für potentielle Gefahren.
Beständiges Warnen vor Risiken ist deshalb nur bedingt wirksam. Wichtig sind konkrete Beispiele,
anhand derer das Thema deutlich wird. Greifen Sie deshalb Themen aus der Lebenswelt Ihrer Schüler
auf: Ins Internet gestellte Bilder, die von Nachbarn und Fremden gesehen werden können; Der letzte
Streit mit dem Exfreund, den der neue Schwarm auf dessen Pinnwand verfolgen kann; Gruppentitel wie
„Faul und demotiviert“, die die Meinung des Chefs der neuen Praktikumsstelle negativ beeinflussen.
Fragen Sie, welche Gedanken sich Ihre Schüler vor der Anmeldung und bei der Gestaltung ihrer Profile
gemacht haben und bringen Sie ihnen Wertschätzung für ihre Bemühungen entgegen. Im lockeren
Unterrichtsgespräch oder in Gruppenarbeiten können die Schüler beispielsweise eine Übersicht
erarbeiten, die Sie helfend ergänzen können.
Unterstützend können Sie auch die Arbeitsmappe II unserer Unterrichtsmaterialien einsetzen.
Hat es einen Mobbingvorfall in Ihrer Klasse gegeben, beziehen Sie klar Stellung. Opfer müssen geschützt
werden, die Täter sollten zur Rede gestellt und aktiv in die Lösung des Problems einbezogen werden.
Sprechen Sie offen mit Ihren Schülern über Mobbing, erarbeiten Sie als präventive Maßnahme
Klassenregeln und Konsequenzen für Verstöße. Hilfreiche Informationen und Materialien hierfür finden
sich beispielsweise auf klicksafe.de, „schueler-mobbing“ und „Schüler gegen Mobbing“.
Sprechen Sie auch mit den Eltern von Opfern und Tätern. Häufig ist ihnen nicht bewusst, wie sich ihre
Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung bzw. im Internet verhalten. Nur wenn sie informiert sind,
können sie bei der Lösung des Problems helfen.
Beobachten Sie auch nach Klärung des Vorfalls aufmerksam die Dynamik in der Klasse. Ihre besondere
Aufmerksamkeit sollte dabei dem Opfer gelten: Ändert sich sein Verhalten, kapselt es sich beispielsweise
von seinem sozialen Umfeld ab? Dann benötigt es möglicherweise zusätzliche Hilfe von seinen Eltern,
Ihnen oder von Dritten, z.B. einem Schulpsychologen.
Im Internet gelten die gleichen Normen und Werte wie im echten Leben. Deshalb ist es wichtig, dass Sie
eingreifen, wenn Sie auf Verunglimpfungen von Kollegen im schülerVZ (oder auf anderen Seiten)
aufmerksam werden.
Machen Sie deutlich, dass die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen unter keinen Umständen verletzt
werden dürfen. Vermitteln Sie Ihren Schülern, dass Beleidigungen über Internetforen strafrechtliche
Konsequenzen zur Folge haben können. Wichtig ist, dass Sie den Unterschied zwischen Kritik und
Verunglimpfung hervorheben, denn oftmals bringen Jugendliche über solche Vorfälle ihren durchaus
berechtigten Ärger inadäquat zum Ausdruck. Legen Sie auf jeden Fall die Ursachen gemeinsam mit den
Schülern offen. Nur so helfen Sie ihnen, beim nächsten Mal angemessen zu reagieren und Ärger oder
Kritik künftig in einem geeigneten Rahmen anzubringen.
Handelt es sich um Inhalte wie Fake-Profile oder Gruppen gegen einen Kollegen, sollten Sie uns
umgehend kontaktieren, damit wir diese schnellstmöglich entfernen können. Am besten fertigen Sie
Screenshots von den entsprechenden Seiten an. Wenn Sie sie gemeldet haben, prüfen wir sowohl die
Inhalte als auch deren Verfasser und ergreifen entsprechende Maßnahmen, über die Sie von uns
Rückmeldung erhalten.