
Grünzeug essen ist gesund. Deshalb stopfen Eltern ihr Kinder auch schon von klein auf mit Obst und Gemüse voll. Wir füttern dich heute im Gegenzug mal mit ein paar schlauen Paragraphen.
Warum wir das tun? Weil’s schon sehr bald neue schülerVZ-AGB und eine neue DSE geben wird und wir dir vorab ganz genau erklären möchten, was da alles Wichtiges drin steckt.
AGB? DSE? Kenn ich nicht. Was issn das?
Die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) legen die Rechte und Pflichten fest, an die sich alle schülerVZ-Nutzer halten müssen. Außerdem ist darin aufgeführt, an welche Regeln wir uns halten müssen. Die DSE (Datenschutz-Erklärung) erklärt dir, welche Daten wir von dir speichern und wie wir mit deinen Daten umgehen.
Aha. Und warum sind diese AGB und DSE so furchtbar wichtig?
Die AGB stellen „Spielregeln“ für die Nutzung des schülerVZ auf. Sie bestimmen, wer „mitspielen“ darf: Nur Schüler ab 12 Jahren dürfen das schülerVZ nutzen. Zudem wachen die AGB mit dem Verhaltenskodex darüber, dass im schülerVZ „fair gespielt“ wird: Nutzer, die sich nicht an die Regeln halten, kriegen je nach Verstoß von uns entweder die „gelbe“ oder gleich die „rote Karte“ – sie werden von uns verwarnt oder fliegen aus dem schülerVZ raus. Auch die DSE ist enorm wichtig, denn: Deine Daten gehören dir! Daher solltest du dich unbedingt schlau machen, was mit diesen passiert.
Verstehe. Und inwiefern sind die schülerVZ-AGB und DSE nun künftig anders?
- Wir haben alle Texte für dich einfacher geschrieben und übersichtlicher gestaltet.
- Wir haben alle Texte der aktuellen Rechtslage angepasst. Seit der Gründung des schülerVZ im Februar 2007 wurden nämlich manche Gesetze, auf die sich unsere alten AGB und DSE stützten, erneuert.
- Zusätzlich zu unserer DSE haben für dich eine DSI (Datenschutz-Information) verfasst, die dir nochmal in verständlicher Sprache (also ohne Paragraphen-Salat ;)) erklärt, wie wir mit deinen Daten umgehen.
Und was bleibt wie gehabt?
- Deine Daten gehören dir. Du bestimmst, wer welche Daten von dir sehen darf. Wir verwenden deine Daten nur dafür, dass du das schülerVZ nutzen kannst.
- Das schülerVZ ist für dich kostenlos.
- Mit den neuen AGB führen wir keine zielgruppenspezifische Werbung auf schülerVZ ein.
Kommt sonst noch was?
Ja, nämlich eine Email von uns. Darin geben wir dir Bescheid, wo du ein Häkchen setzen kannst, um die neuen AGB zu akzeptieren. Du musst die neuen AGB dann aber nicht gleich annehmen. Du kannst es dir vorher auch erst in Ruhe überlegen. Wir erinnern dich dann später nochmal daran, den AGB-Änderungen zuzustimmen.
Und was passiert, wenn ich die neuen schülerVZ-AGB nicht akzeptieren möchte?
Nichts Schlimmes. Du kannst dann auch weiterhin das schülerVZ kostenlos nutzen. Allerdings bist du dann, was die „Spielregeln“ des schülerVZ betrifft, nicht mehr auf dem allerneusten Stand.
Nach dieser wichtigen schülerVZ-Info darfst du jetzt erstmal deinen Kopf lüften gehen. ;) Anschließend solltest du hier, hier und hier noch mal alles ganz genau lesen. Außerdem haben wir noch schicke Videos zu den neuen schülerVZ-AGB für dich gedreht, die du dir mal anschauen kannst.
Fachchinesische Grüße,
dein Philippe
P.S.: Falls du noch Fragen zu den neuen schülerVZ-AGB hast oder als Hobby-Anwalt ein bisschen mit schlauen Paragraphen um dich werfen willst, dann schwing dich jetzt in diese Gruppe.